Zuschüsse für den Sportstättenbau 2018 werden verteilt
Der Landessportbund Niedersachsen unterstützt in diesem Jahr mit einer Gesamtfördersumme von 572 979 Euro die Sportvereine der Region Hannover bezüglich vorhandener Maßnahmen zur Bestandssicherung und -entwicklung ihrer Sportstätten.
Der Regionssportbund Hannover verteilt in diesem Rahmen die vom Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport dem Landessportbund Niedersachsen zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel am 31. Januar um 18.30 Uhr im Sitzungssaal der Region Hannover an Vereine, die eine entsprechende Förderung beantragt haben.
Nachfolgend aufgeführt sind die 42 Anträge der 40 Vereine für das Baujahr 2018, die beim Regionssportbund Hannover eingegangen sind mit Verwendungszweck und Höhe der Baukosten von insgesamt 2 788 700 Euro. Die Höhe der bezuschussungsfähigen Kosten sowie der bewilligten Zuwendungen werden wie immer erst bei der Veranstaltung selbst veröffentlicht.
Aus der Ostregion haben die Bürgerschützengesellschaft Lehrte für die Umrüstung von Seilzugscheiben auf eine Meytonanlage mit erweitertem Zugang (Gesamtvolumen 24 600 Euro) einen Zuschuss beantragt. Der Lehrter SV möchte sowohl für den Umbau eines Kursraumes in der Jahnturnhalle (19 300 Euro) sowie für die Teilerneuerung der Heizungsanlage im Sportpark (13 000 Euro) Zuschüsse haben, das Schützenkorps Lehrte ist mit einem Zuschuss für die energetische Sanierung des Schützenhauses (38 500 Euro) dabei. Der TC RG Lehrte möchte für sein Vorhaben des Austausches der Heizung im Tennisheim (11 000 Euro) ebenso Gelder bekommen wie der Burgdorfer Golf-Club für die Sanierung von 13 Bahnen der 18-Lochanlage (506 000 Euro). Der TSV Burgdorf beantragte für die Sanierung der Sanitäranlagen im Tennisheim (17 700 Euro) Geld, die SG Sorgensen für die Sanierung und den Ausbau ihrer unterirdischen Schießanlage (17 700 Euro). Zahlreiche Projekte in einem Gesamtwert von 327 300 Euro hat der Schützenverein Uetze vor, der SV Uetze 08 plant den Bau eines Funktionsgebäudes für 14 000 Euro, für das beide Zuschüsse haben möchten. Schließlich hat die Schützengesellschaft Anderten einen Antrag auf Bezuschussung des Einbaus einer Meytonanlage für neun Luftgewehre (28 500 Euro) gestellt.
Die Förderung der Baumaßnahmen erfolgt nach folgenden Richtlinien:
- Die Bezuschussungshöhe bei Maßnahmen der Bestandssicherung beträgt maximal 30 Prozent der förderfähigen Kosten (maximal 100 000 Euro).
- Die Bezuschussungshöhe bei Maßnahmen der Bestandsentwicklung beträgt maximal 35 Prozent der förderfähigen Kosten (maximal 100 000 Euro).
Dabei wird die Höhe der Förderung durch die im Antragsjahr dem LSB zur Verfügung stehen Mittel bestimmt. Die Mindestinvestitionssumme förderfähiger Baukosten beträgt 5000 Euro.
Die Anzahl der bewilligten Anträge bei Bestandssicherungsmaßnahmen erreicht in diesem Jahr eine erneute Bestmarke mit 41 Anträgen. Bemerkenswert ist die Tatsache, dass weiterhin viele Vereine in eine energetische Sanierung ihrer Sportanlagen investieren.
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