Bundespolizei „kassiert“ rund 4000 Euro am Flughafen

Dreimal konnte die Bundespolizei am vergangenen Wochenende am Flughafen Hannover die ausstehenden Strafen einkassieren und so der Strafvollstreckung erfolgreich unter die Arme greifen.

Die Bundespolizei hatte alles im Computer – Foto: JPH

Am Freitag, 28.09.2018, wurde ein 35-jähriger türkischer Staatsangehöriger aufgrund eines bestehenden Haftbefehls bei der grenzpolizeilichen Einreisekontrolle seines Fluges aus Sabiha Gökcen/Türkei durch die Bundespolizei festgenommen. 2017 war er der Polizei zufolge wegen Erschleichens von Leistungen zu einer Geldstrafe in Höhe von  450 Euro verurteilt worden, hielt aber die vereinbarte Teilratenzahlung nicht ein und entzog im weiteren Verlauf sogar der Strafvollstreckung. Durch die Einzahlung von 473,50 Euro inklusive Kosten konnte er eine 13-tägige Restersatzfreiheitsstrafe abwenden und weiterreisen.

Am Tag danach, Sonnabend, 29.09.2018, erfolgte die Verhaftung eines 30-jährigen Deutschen. Bei dessen grenzpolizeilichen Einreisekontrolle vom Flug aus Varna/Bulgarien stellten die kontrollierenden Polizeibeamten ebenfalls die aktuelle Fahndungsnotierung fest. Gegen den Betroffenen bestand den Beamten zufolge ein aktueller Haftbefehl vom Donnerstag, 27.09.2018, wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln. Er war daraufhin zu einer Geldstrafe in Höhe von 1400 Euro verurteilt worden, hielt aber ebenfalls die vereinbarte Teilratenzahlung nicht ein und entzog sich im weiteren Verlauf der Strafvollstreckung. Der Vater der mitreisenden Freundin beglich die offenen Restkosten in Höhe von 1562,96 Euro inklusive Kosten und bewahrte damit den Freund seiner Tochter vor dem Antritt einer 34-tägigen Restersatzfreiheitsstrafe.

Am gleichen Tag nahm die Bundespolizei einen weiteren 45-jährigen Deutschen bei der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle seines Fluges nach Antalya kurzzeitig fest. Gegen den polizeilich schon mehrfach in Erscheinung Getretenen bestand ein aktueller Haftbefehl, teilt die Polizei mit. 2017 war er wegen Körperverletzung zu einer Geldstrafe in Höhe von 1800 Euro verurteilt worden, zahlte aber nicht und verschwand statt die Ersatzfreiheitsstrafe anzutreten. Die mitreisende Lebensgefährtin fiel bei der Festnahme wegen der Existenz eines Haftbefehls gegen ihn schon vor Antritt der Flugreise aus allen Wolken. Der Betroffene hatte in Erwartung seiner Verhaftung auch den Geldbetrag mit, beglich die offene Rechnung mit der Justiz und ersparte sich somit einen Antritt der 60-tägigen Ersatzfreiheitsstrafe – und seiner Lebensgefährtin einen verkorksten Urlaub.

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