Seit heute gibt’s wieder Knöllchen im Stadtgebiet
Bisher wurde der ruhende Verkehr im Sehnder Stadtgebiet, also das Parkverhalten zum Beispiel in der Mittelstraße, nur „anlassbezogen“ überwacht, so die Sehnder Stadtverwaltung. Anlässe waren dabei meistens Verkehrsbehinderungen oder Beschwerden von Anwohnern, deren Ausfahrten zugeparkt worden waren. Das ändert sich mit dem heutigen Datum, teilt Bianca Frey von der Stadtverwaltung mit.
Denn nach einem Ratsbeschluss von Anfang des Jahres sind im Ordnungsbereich der Verwaltung neue Stellen zur Überwachung des ruhenden und fließenden Verkehrs geschaffen worden. Und nun wird es dauerhaft und durchgehend wieder regelmäßige Kontrollen geben.
„Wir appellieren an alle Verkehrsteilnehmenden, sich an die bestehenden Regeln zu halten!“, so Frey und stellt noch eine Übergangsperiode zum „Knöllchen“ in Aussicht: „Aufgrund der besonderen Situation in der Mittelstraße werden wir hier zunächst mit Aufklärungsarbeit beginnen und die regelwidrig parkenden Verkehrsteilnehmenden mit Postkarten statt Zahlkarten auf den Fehler hinweisen.“
Denn gerade im verkehrsberuhigten Bereich der Mittelstraße dient eine regelmäßige Kontrolle auch der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden. Denn die Mittelstraße ist ein verkehrsberuhigter Bereich, allerdings weder eine Fußgängerzone noch eine Spielstraße. Dies bedeutet allerdings trotzdem, dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit 10 Kilometer pro Stunde beträgt. Und das Parken ist nur in den dafür gekennzeichneten Flächen für eine Stunde möglich. Dazu ist eine Parkscheibe, die gut lesbar ist, auszulegen oder anzubringen.
Es gilt zudem ein eingeschränktes Halteverbot. In der Mittelstraße darf – außer zum Ein- und Aussteigen und zum Be- und Entladen – nicht länger als drei Minuten gehalten werden. Personen nutzbar. Das ist durch Auslegen des Berechtigungsausweises anstelle der Parkscheibe zu belegen. Durch eine hohe Zahl an haltenden oder parkenden Fahrzeugen kann es zu Behinderungen und Gefährdungen der schwächeren Verkehrsteilnehmenden, insbesondere von Fußgängern, Menschen mit Rollatoren oder Rollstuhl, Kindern und Kinderwagen kommen.
Die Informationspostkarte wird der neue städtische Verkehrsüberwacher in den kommenden Wochen an den nicht ordnungsgemäß parkenden Autos anbringen. Spätestens ab September 2019 aber werden sämtliche Parkverstöße mit einem Verwarngeld in Höhe von zehn bis dreißig Euro belegt. Dabei wird die Kontrolle des Parkverhaltens beschlossenermaßen in allen Ortsteilen erfolgen. Natürlich sollte im Interesse der Bürger auch die Belegung der Mittelstraßenparkplätze durch gewerbliche Nutzer überwacht werden.
Zudem wird die Anschaffung eines mobilen Blitzers durch die Stadt Sehnde, die ebenfalls vom Rat beschlossen wurde, auch zu einer Überwachung der Geschwindigkeitsvorgaben in allen Ortsteilen der Stadt Sehnde – und in ILEK-Kommunen – führen. Das Gerät befindet sich mit dem dafür vorgesehenen Fahrzeug in der Beschaffung und wird in Absprache mit der Polizei an definierten Stellen den fließenden Verkehr kontrollieren.
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