Zweimal bat die Bundespolizei zur Kasse
Zweimal wurde die Bundespolizei auf dem Flughafen Hannover am Freitag, 07.08.2020, bei der Ausreisekontrolle fündig. Sie erwischte zwei Personen, die das Land verlassen wollten, ohne zuvor die gegen sie verhängten Strafen zu begleichen.
Zunächst erfolgte die Verhaftung eines 28-jährigen türkischen Fluggastes bei der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle seines Fluges nach Istanbul. Der Betroffene hatte laut Polizei nach Verurteilung wegen vorsätzlichem Fahrens ohne Fahrerlaubnis die Geldstrafe in Höhe von 1200 Euro nur ansatzweise beglichen und sich dann der weiteren Strafvollstreckung entzogen. Noch vor Ort wurde der haftbefreiende Geldbetrag in Höhe von 1177 Euro inklusive Kosten aufgebracht. Somit stand nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen der Weiterreise nichts im Wege.
Einige Zeit später erfolgte dann die Verhaftung eines 57-jährigen türkischen Fluggastes bei der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle seines Fluges nach Ankara. Der Betroffene hatte nach Verurteilung wegen Körperverletzung die Geldstrafe in Höhe von 1.200,- EUR nicht bezahlt, so die Polizei. Außerdem hatte er sich danach auch auf die ergangene Ladung zum Strafantritt der 40-tägigen Ersatzfreiheitsstrafe nicht gestellt. Auch von ihm konnte der haftbefreiende Geldbetrag noch am Flughafen Hannover aufgebracht werden. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen erfolgte auch für ihn die Ausreise in die Türkei.
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