Bereinigte Gender Pay Gap lag 2018 in Niedersachsen bei 6 Prozent

Der bereinigte Verdienstunterschied von Frauen und Männern lag im Jahr 2018 bei 6 Prozent. Wie das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) auf Basis der Ergebnisse der Verdienststrukturerhebung 2018 mitteilt, stieg der bereinigte Gender Pay Gap, der geschlechtsspezifische Gehaltsunterschied,  im Jahr 2018 im Vergleich zum Jahr 2014 wieder an. Im Jahr 2014 betrug er 5 Prozent.

Ungleichbezahlung ist in jeden Fall ungerecht – Foto: JPH/Archiv

Bei dem bereinigten Gender Pay Gap werden jene Merkmale des Verdienstunterschieds herausgerechnet, die auf strukturelle Unterschiede zwischen den Geschlechtergruppen zurückzuführen sind. Unterschiede gibt es bei den Berufen, beim Beschäftigungsumfang und Bildungsstand, bei der Berufserfahrung oder aufgrund des geringeren Anteils von Frauen in Führungspositionen. Der bereinigte Gender Pay Gap beschreibt den Verdienstunterschied von Frauen und Männern in einer vergleichbaren Lage. Bei dem unbereinigten Gender Pay Gap werden die ursächlichen Faktoren nicht mitberücksichtigt. Seit 2016 blieb der unbereinigte Gender Pay Gap in Niedersachsen mit 21 Prozent unverändert.

Der Gehaltsunterschied in Niedersachsen und Deutschland – © Landesamt für Statistik Niedersachsen

Im Jahr 2018 hatten die Frauen einen durchschnittlichen Bruttostundenverdienst von 16,31 Euro und die Männer von 20,69 Euro. Somit verdienten die Männer im Durchschnitt 4,38 Euro pro Stunde mehr als die Frauen. Davon waren 3,06 Euro des Verdienstabstandes auf strukturelle Unterschiede zurückzuführen. Frauen waren häufiger in Berufen und Branchen tätig, die schlechter bezahlt wurden. Dadurch können 1,39 Euro des Verdienstunterschiedes erklärt werden. Zudem arbeiteten Frauen weniger in Führungspositionen (0,69 Euro) und ihr Beschäftigungsumfang (0,32 Euro) war meistens geringer. Weitere erklärende Faktoren für den Verdienstunterschied waren zum Beispiel der Ausbildungsabschluss, das Dienstalter und die Unternehmensgröße. Diese Faktoren erklärten noch einmal 0,65 Euro des unbereinigten Verdienstunterschiedes. Nach der Berechnung der finanziellen Auswirkungen verschiedener Einflussfaktoren verbleibt ein Restbetrag von 1,32 Euro. Dieser entspricht dem bereinigten Gender Pay Gap von 6 Prozent. Unabhängig jedoch von dem realen oder fiktiven Unterschied ist bei gleicher Tätigkeit jedes Prozent Unterschied eines zuviel.

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