Umsetzung der Niedersächsischen Verordnung: Region bestimmt Verbotsbereiche

Die Region Hannover hat jetzt in einer Allgemeinverfügung in Abstimmung mit den Städten und Gemeinden Straßen und Plätze festgelegt, auf denen aus Gründen des Infektionsschutzes in der Silvesternacht (21 bis 7 Uhr) nicht geböllert werden darf. Die Region Hannover setzt damit den neuen Paragraphen §10 a der Niedersächsischen Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus um. Der Paragraph untersagt das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 – das sind klassische Silvester-Feuerwerkskörper, die nur im Freien verwendet werden dürfen und nur an Personen ab 18 Jahren abgegeben werden – auf belebten öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen. Auch das Mitführen von Feuerwerk in den entsprechenden Bereichen ist verboten. Kleinstfeuerwerk wie Knallerbsen und Wunderkerzen sind nach wie vor erlaubt.

Städte und Gemeinden können Bereiche selbst festlegen

Regionsverwaltung hat Sperrbereiche festgelegt – Foto: JPH

Zwölf der 21 Städte und Gemeinden haben Straßen und Plätze für das Böllerverbot aus Infektionsschutzgründen benannt, die Eingang in die Allgemeinverfügung der Region Hannover gefunden haben. Darüber hinaus kann es sein, dass Kommunen in eigener Zuständigkeit als Gefahrenabwehrbehörden zum Beispiel aus Brandschutzgründen in bestimmten Bereichen Feuerwerksverbote erlassen haben. Die Stadt Sehnde hat bisher bestätigt, dass nicht geplant ist, bestimmte Bereiche zu sperren. Diese Verbote gelten auch weiterhin. Daher kann das Abbrennen von Feuerwerkskörpern auch in Straßen oder Stadtteilen verboten sein, die nicht in der Anlage aufgeführt sind.

Folgende Sperrbereiche sind in der Ostregion festgelegt:

Stadt Burgdorf: keine
Stadt Burgwedel: keine
Gemeinde Isernhagen: Fußgängerzone am Rathaus Bothfelder Str.29-33
Stadt Laatzen: keine
Stadt Lehrte: keine
Stadt Sehnde: keine
Gemeinde Uetze:
– Hindenburgplatz
– Kaiserstraße zwischen Burgdorfer Straße und Kirchstraße
– Bentestraße zwischen Kaiserstraße und Brunnenstraße
– Kreisverkehr Burgdorfer Straße/ Dollberger Straße bis einschließlich der Fußgängerüberwege der einmündenden Straßen

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