Im Zoo gilt die 2-G-Regel: Tierhäuser, Unterwasserwelt und Gastronomie bleiben geöffnet
Derzeit steigt die Zahl der Erkrankten an COVID-19 wieder stark an und auch das Robert-Koch-Institut (RKI) beschreibt die Lage in seinem Wochenbericht als besorgniserregend. Die am Donnerstag veröffentlichte Allgemeinverfügung der Region Hannover verschärft die Corona-Regeln deutlich. Ab dem heutigen Freitag sind viele Freizeit- und Tourismusangebote nur noch für Geimpfte und Genesene zugänglich. Auch der Erlebnis-Zoo ist von den Verschärfungen betroffen: In den Tierhäusern, der Unterwasserwelt sowie in der Gastronomie muss das Zoo-Team ab morgen zwingend die 2-G-Regel umsetzen. Dieser erhebliche Mehraufwand der Kontrollen an den Eingangstüren erfordert allerdings einen sehr hohen Personaleinsatz, der wirtschaftlich nicht darstellbar ist. Daher gilt im Erlebnis-Zoo Hannover ab Freitag, 12. November, für den gesamten Besuch die 2-G-Regel.
Geimpfte und Genesene können nach dem Vorzeigen des entsprechenden Nachweises am Einlass entspannt durch den Zoo spazieren. Alle Tierhäuser, die Unterwasserwelt sowie die gastronomischen Angebote im Erlebnis-Zoo können mit der 2-G-Regel geöffnet bleiben und laden auch bei kühleren Temperaturen zum Verweilen ein. Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sind von der 2-G-Regel ausgenommen.
Seit dem 1. Oktober gilt für den Zoobesuch bereits die 3-G-Regel, die von den Besuchern mit viel Verständnis angenommen und mittlerweile zur Routine geworden ist. Stichproben haben dabei ergeben, dass weniger als zwei Prozent der Gäste einen negativen Testnachweis für den Zoobesuch vorlegten, mehr als 98 Prozent erfüllten demnach ohnehin die Voraussetzungen für 2-G. Das Zoo-Team freut sich, seinen Gästen einen sicheren Zoobesuch ohne weitere Einschränkungen und mit Zugang zum gesamten Angebot ermöglichen zu können. Die AHA-Regeln und die Maskenpflicht in Innenräumen bleiben bestehen.
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