Ab Mittwoch gilt Warnstufe 2 für die Region Hannover

Da die Inzidenzwerte weiter steigen und der Warnwert für die Stufe 2 an den erforderlichen Anzahl von tagen überschritten wurde, treten am Mittwoch, 01.12.2021, weitere Einschränkungen in Kraft. Die werden hier für die Region auszugsweise wiedergegeben. Der neue Begriff heißt nun 2-GPlus-Regel und erfasst auch die Geimpften und Genesenen, die sich demnach etsten lassen müssen für verschiedene Berechtigungen oder Teilnahmen.

Ab jetzt ist 2-G und 2-GPlus die Maßgabe – Grafik: JPH

So besteht zunächst Maskenpflicht im Innenbereich – und zwar sind nur noch FFP-2 Masken zugelassen. Natürlich muss auch weiterhin der Abstand von 1,5 Meter eingehalten werden. Zudem gilt nahezu bei allen Aktivitäten die Kontaktdatenerfassung und das Tragen eine FFP-2 Maske.

Zusammenkünfte und Feiern

Bei Zusammenkünfte und Feiern auch im privaten Bereich mit mehr als 15 Personen gelten ab sofort die 2-GPlus-Regeln. Zudem muss bis zum Platz eine Maske getragen werden. Im Außenbereich gilt konsequent 2-G.

In der Gastronomie gilt 2-GPlus im Innenbereich, 2-G im Außenbereich und ebenfalls die FFP-2 Maske und Kontaktdatenerfassung. Im Beherbergungsbereich ist neben 2-GPlus im Innenbereich mit einem gültigen Test bei Anreise und folgend zwei weiteren Tests pro Woche die Maskenpflicht angeordnet. Das gleiche gilt ebenfalls für

  • Körpernahe Dienstleistungen mit Ausnahme bei medizinisch notwenigen Behandlungen und beim Blutspenden
  • Sport im Innenbereich, in Duschen und Umkleiden
  • Dokumentation in Hallenschwimmbädern
  • Veranstaltungen mit mehr als 1000 Leuten, wobei die FFP-2 Maske auch beim Sitzen zu tragen ist
  • In Kino, Theater, Zoos und Freizeitsparks
  • In Clubs, Diskos und ähnlichen Einrichtungen, wobei auch hier im Sitzen die FFP-2 Maske zu tragen ist – und die Einrichtung nur zu 50 Prozent ausgelastet werden darf.

Bei Großveranstaltungen mit über 5000 Teilnehmern ist neben der Innen- und Außenbereichsregelungen zusätzlich mit personalisierten Tickets zu arbeiten und das durchgängige Tragen  einer FFP-2 Maske vorgeschrieben.

Maßnahmen bleiben bestehen

Weiterhin sind folgende grundsätzliche Regeln weiterhin in Kraft:

  • Besuche in Heimen und Einrichtungen für ältere und pflegebedürftige Personen mit Behinderungen dürfen grundsätzlich nur mit einem negativen Testergebnis  betreten werden.
  • An den Präsenz-Arbeitsplätzen ist 3-G mit einem täglichen Test vorgeschrieben
  • Im öffentlichen Personennahverkehr gilt 3-G
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