Neue Quarantäne-Regelungen für Niedersachsen ab 1. Mai
Ab dem 1. Mai sollen bundesweit neue Quarantäne-Empfehlungen für mit dem Corona-Virus Infizierte und deren Kontaktpersonen gelten Die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) hat sich Montagabend auf entsprechende Empfehlungen des RKI verständigt.
Mussten sich infizierte Personen bislang in der Regel zehn Tage oder sieben Tage von anderen Menschen isolieren, empfiehlt das RKI künftig Corona-positiv getesteten und symptomatischen Personen dringend eine Selbstisolierung und Meidung von Kontakten über einen Zeitraum von fünf Tagen – eine deutliche Verbesserung der Symptome vorausgesetzt. Ab dem fünften Tag sollten sich diese Personen regelmäßig testen oder testen lassen und Kontakte zu anderen bis zu einem negativen Testnachweis weiter unterlassen. Eine offizielle Anordnung der Gesundheitsämter soll nicht mehr erfolgen.
Private Quarantäne
Für enge Haushalts-Kontaktpersonen empfiehlt des RKI ebenfalls dringend eine fünftägige Quarantäne und tägliches Testen. Für Beschäftigte in Einrichtungen des Gesundheitswesens, in Alten- und Pflegeeinrichtungen und ambulanten Pflegediensten gilt bei einer Infektion ebenfalls eine fünftägige Isolationsdauer. Die Gesundheitsämter müssen für diesen Personenkreis ein Tätigkeitsverbot anordnen. Betroffene dürfen sich, einhergehend mit einer deutlichen Symptomverbesserung, nach frühestens fünf Tagen „freitesten“.
Pflegepersonen in Quarantäne
Ist ein Beschäftigter in Einrichtungen des Gesundheitswesens, in Alten- und Pflegeeinrichtungen und ambulanten Pflegediensten als enge Kontaktperson einer infizierten Person eingestuft, gilt ebenfalls die dringende Empfehlung, sich fünf Tage in Quarantäne zu begeben. Kontaktpersonen müssen sich bis zum Dienstantritt im Quarantäne-Zeitraum täglich testen oder testen lassen.
Alte Quarantäne läuft aus
Angesichts der aktuellen Infektionslage, einem geringeren Risiko für schwere Krankheitsverläufe durch die Omikronvariante und einer hohen Impfquote hält Niedersachsens Gesundheitsministerin Daniela Behrens die neuen Regelungen und Empfehlungen des RKI für richtig und angemessen: „Nach zwei Jahren der Pandemie und in der aktuellen Omikron-Phase erleben wir, dass eine Infektion nicht zwangsläufig schwer verlaufen oder mit Symptomen einhergehen muss. Die große Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger ist vollständig geimpft, rund 70 Prozent der über 18-Jährigen sind geboostert. Bei den besonders gefährdeten älteren Menschen liegt die Booster-Quote in Niedersachsen sogar bei 82,3 Prozent. Deswegen ist es richtig, die Regelungen für die Isolation und die Quarantäne an die veränderte Lage anzupassen. Sobald uns die offizielle Empfehlung des RKI vorliegt, bitten wir die Gesundheitsämter ab dem 1. Mai entsprechend zu verfahren. Die bisherige Absonderungsverordnung werden wir zum 30. April auslaufen lassen.“
Die RKI-Regelungen im Überblick
Infizierte | (enge) Kontaktpersonen | |
Allgemeine Bevölkerung | ||
5 Tage plus deutliche Symptombesserung Dringende Empfehlung: selbständige Selbstisolierung, Kontakte meiden (KEINE Anordnung) | 5 Tage Haushalts-Kontaktpersonen, Dringende Empfehlung: selbständig Kontakte reduzieren, v.a. mit Risikogruppen für einen schweren Krankheitsverlauf (KEINE Anordnung) | |
Für nachweislich positiv getestete Personen gilt die Empfehlung zur wiederholten (Selbst-)Testung beginnend nach 5 Tagen mit Antigen-Schnelltest*. Kontaktreduktion bis Test negativ. | Empfehlung zur täglichen (Selbst)Testung mit Antigen- Schnelltest* | |
Gilt für Personen mit Symptomen ODER Nachweis einer akuten respiratorischen Infektion jeglicher Art | ||
Beschäftigte in Einrichtungen des Gesundheitswesens sowie in Alten- und Pflegeeinrichtungen und ambulanten Pflegediensten | wie Allgemeinbevölkerung ABER | wie Allgemeinbevölkerung ABER |
ANGEORDNETES Tätigkeitsverbot; Voraussetzung für Wiederaufnahme: deutliche Symptombesserung UND frühestens am Tag 5 nach Symptombeginn bzw. Nachweis einer SARS-CoV-2-Infektion abgenommener negativer Test (Antigen-Schnelltest*/PCR-Test**) | tägliche Testung mit Antigen- Schnelltest* oder NAAT*** vor Dienstantritt bis einschließlich Tag 5 |
Quelle RKI
* Entsprechend überprüfte Antigen-Schnelltests sind hier veröffentlicht, siehe „Tabelle 1: Ergebnisse der SARS-CoV-2 Antigenschnelltests, die das Sensitivitätskriterium erfüllen“.
** Zur Wiederaufnahme der Tätigkeit sind ein negatives PCR-Resultat oder ein positives Testresultat mit einem CT Wert >30 zulässig. D. h. es liegt ein negatives PCR-Ergebnis oder ein quantitatives PCR-Ergebnis vor, das gemäß Laborbericht für eine Viruslast unterhalb eines definierten Schwellenwertes spricht, der eine Aussage über die Anzuchtwahrscheinlichkeit erlaubt (etwa unter Bezug auf eine quantitative Bezugsprobe; Ziel: < 1.000.000 (10^6) Kopien/ml). Dieser Wert geht oft, aber nicht immer mit einem CT-Wert von > 30 einher. Details siehe unter „Hinweise zur Testung von Patienten auf Infektion mit dem neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2“.
***NAAT = Nukleinsäure-Amplifikationstest
Anzeige