25 Parteien werben bei der Landtagswahl auch um 214.000 Jungwähler
Insgesamt 25 Parteien möchten an der Landtagswahl 2022 teilnehmen, bei der zirka 214.000 Jungwählerinnen und -wähler ihre Stimme abgeben können.
Außer den sechs bereits im Niedersächsischen Landtag oder im Deutschen Bundestag mit im Land Niedersachsen gewählten Abgeordneten vertretenen Parteien SPD, CDU, GRÜNE, FDP, AfD und DIE LINKE wollen sich weitere 19 Parteien am 09.10.2022 dem Votum der rund 6,003 Millionen Wahlberechtigten stellen.
Von diesen Wahlberechtigten sind etwa 214.000 Wählerinnen und Wähler rund 105.000 weiblich und etwa 110.000 männlich im Alter zwischen 18 bis unter 21 Jahren alt; sie dürfen zum ersten Mal bei einer Niedersächsischen Landtagswahl ihre Stimme abgeben. Folgende Parteien haben bis zum Ablauf der Frist für das Einreichen der Wahlanzeigen, Montag, 04.07.2022, 18 Uhr, Unterlagen eingereicht:
Partei | Kurzbezeichnung |
Basisdemokratische Partei Deutschland Landesverband Niedersachsen | dieBasis |
Bündnis C – Christen für Deutschland | Bündnis C |
Demokratie in Bewegung | DiB |
Deutsche Zentrumspartei – Älteste Partei Deutschlands gegründet 1870 | Zentrum |
Die Friesen | Die Friesen |
Die Haie – Partei mit Biss | Haie |
Die Republikaner | Rep |
Die Sonstigen Niedersachsen | Sonstige |
Freie Wähler Niedersachsen | Freie Wähler |
Ökologisch-Demokratische Partei Landesverband Niedersachsen | ÖDP |
Partei der Humanisten Niedersachsen | Die Humanisten |
Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative | Die Partei |
Partei für Gesundheitsforschung | Gesundheitsforschung |
Partei Mensch Umwelt Tierschutz Landesverband Niedersachsen | Tierschutzpartei |
Piratenpartei Niedersachsen | Piraten |
SGV – Solidarität, Gerechtigkeit, Veränderung | SGV |
Sprache Verbindet | Sprache Verbindet |
Team Todenhöfer – Die Gerechtigkeitspartei | Team Todenhöfer |
Volt Deutschland Landesverband Niedersachsen | Volt |
Über die wahlrechtliche Anerkennung als Partei für die Teilnahme an der Landtagswahl 2022
entscheidet der Niedersächsische Landeswahlausschuss am 22.07.2022 um 10.00 Uhr. Die
Sitzung findet im Sitzungsraum „Forum des Landtages“ des Niedersächsischen Landtages
– Zugang: Am Markte 8, Hannover – statt. Neben formellen Kriterien hat der
Landeswahlausschuss bei seiner Entscheidung zu prüfen, ob eine Partei die nach dem
Parteiengesetz erforderlichen Merkmale einer Partei erfüllt. Dazu zählen beispielsweise eine
Satzung, ein Programm und ein ordnungsgemäß gewählter Vorstand.
Um an der Wahl teilzunehmen, müssen die zugelassenen und die bereits vertretenen Parteien sowie die Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber bei den jeweils zuständigen
Wahlleitungen ihre Wahlvorschläge einreichen. Die Frist dafür endet am 01.08.2022,
18 Uhr. Die Entscheidungen über die Zulassung der Kreiswahlvorschläge treffen die
Kreiswahlausschüsse, die Entscheidungen über die Zulassung der Landeswahlvorschläge
trifft der Landeswahlausschuss. Die Sitzung des Landeswahlausschusses findet am
12.08.2022 um 10 Uhr statt.