Medizinische Maskenpflicht in Bussen und Bahnen von üstra und regiobus
Für die Fahrgäste in den Bussen und Bahnen der hannoverschen Verkehrs unternehmen üstra und regiobus gilt gemäß der niedersächsischen Corona-Verordnung vom 1. Oktober 2022 weiterhin die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske im ÖPNV.
Ausgenommen von der dieser Regelung sind Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres sowie Personen, deren Erkrankung das Tragen einer Maske nicht möglich macht. Letztere sollten ein entsprechendes Attest mit sich führen, welches sie auf Verlangen des Prüfpersonals vorzeigen. Auch für das GVH-Kundenzentrum in der Karmarschstraße 30/32 gilt die generelle Tragepflicht von medizinischen Masken für alle Personen ab 6 Jahren.
An Haltestellen und in unterirdischen Stationen entfällt die Pflicht zum Tragen einer Maske. Über Ansagen und Infodisplays wird über die angepassten Regelungen informiert.
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