Martin Kind begrüßt das Urteil des Landgerichts zur Geschäftsführung von Hannover 96
Das Landgericht Hannover hat am DIenstag, 11.10.2022, im Hauptsacheverfahren zur Klage des Geschäftsführers der Hannover 96 Management GmbH Martin Kind gegen seine fristlose Abberufung das bereits im einstweiligen Verfügungsverfahren ergangene Urteil vollumfänglich bestätigt. Damit ist der Beschluss der fristlosen Abberufung nichtig. Martin Kind bleibt Geschäftsführer.
Der Betroffene sieht sich bestätigt in seiner Rechtsauffassung: „Ich begrüße diese Entscheidung. Sie führt zu Rechtsklarheit in dieser Frage in der Zukunft. Es besteht nunmehr Rechtssicherheit im Sinne der Weiterentwicklung des Wirtschaftsunternehmens Hannover 96 und des Breitensportvereins Hannover 96 e.V. Das setzt allerdings voraus, dass Aufsichtsrat und Vorstand ihre bereits zuvor im einstweiligen Verfügungsverfahren vom OLG Celle als in besonderem Maße treuewidrig bezeichnete Vorgehensweise zukünftig unterlassen.“
Anzeige