Bundespolizei kassiert bei Passagieren des Flugs von und nach Izmir
Gleich zwei Mal wurde die Bundespolizei am Flughafen Hannover bei einem Flug von und nach Izmir in der Türkei fündig: Bei der Einreisekontrolle des Fluges aus Izmir wurde eine 42-jährige Frau erkannt, die sich der Vollstreckung ihrer Strafe aus einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung entzogen hatte, so die Polizei. Der aus März 2022 erlassene Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Frankfurt/Main konnte damit am Dienstag vollstreckt werden. Da die Frau die Geldstrafe und die Kosten, 120 Tage à 30 Euro zuvor nicht gezahlt hatte, wurden diese nun fällig, um nicht in die Justizvollzugsanstalt überstellt zu werden. Die 42-Jährige kontte den Gesamtbetrag von 3677,50 Euro bei den Beamten vor Ort bezahlen und durfte daraufhin nach Deutschland einreisen.
Zur gleichen Zeit wurde bei der Ausreisekontrolle für den Flug nach Izmir ein 55-Jähriger auffällig. Er hatte einen Strafbefehl wegen Betrugs aus dem Jahr 2018 erhalten und den aus den Taterträgen erzielten Gewinn einfach nicht an die Staatskasse abgeführt. Daher hatte das Amtsgericht Bremerhaven die Vollstreckung des Strafbefehls mittels Pfändung 2019 angeordnet. Diese Pfändung wurde nun am Flughafen Hannover vollzogen. Der Mann zahlte den Einziehungsbetrag einschließlich der Kosten in Höhe von 1.323,01 Euro und durfte danach die Maschine nach Izmir besteigen.
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