Grünpflege an Grundstücksgrenzen im Herbst in Sehnde

Grünpflege an Grundstücksgrenzen im Herbst in Sehnde
Durchgänge, Straßen und Wege müssen frei sein - Foto: JPH

Gerade nach dem „Wachstumswetter“ dieses Sommers mit seiner Mischung aus Niederschlag und Sonnenschein wachsen und gedeihen Pflanzen und Bäume besonders stark.

Den Grundstückseigentümern obliegt bezüglich der Nutzung der Wege und Straßen die Verkehrssicherungspflicht. Sie haften für Unfälle und Schäden, die durch Überwuchs der Begrünung entstehen.

Im Interesse der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer sind folgende Hinweise dringend zu beachten, so die Stadtverwaltung Sehnde:

  • Hecken, Bäume und Sträucher an Straßen, Wegen, Plätzen und im Bereich von Straßenleuchten und Verkehrsschildern sind rechtzeitig so weit zurückzuschneiden, dass alle Verkehrsteilnehmer den öffentlichen Verkehrsraum ungehindert und ohne Gefahr nutzen können.
  • Wenn ein Grundstück an die öffentliche Verkehrsfläche angrenzt, ist das „Lichtraumprofil“ zu beachten. Die Anpflanzungen sollten bis zu einer Höhe von 2,50 Meter nicht über Rad-und Gehwege ragen und an Straßen nicht bis zu einer Höhe von 4,50 Meter.
  • Das „Sichtdreieck“ ist freizuhalten. Hecken, Sträucher und Bäume sind an Straßeneinmündungen und Kreuzungen so weit zurückzuschneiden, dass sie nicht über die Grundstücksgrenze hinausragen. So können Sichtbehinderungen und Verkehrsgefährdungen gar nicht erst entstehen.
  • Laub auf Gehwegen ist unverzüglich zu entfernen, um Unfälle zu vermeiden.

Auch auf dem Gehweg entlang eines Privatgrundstückes wachsende Wildkräuter können bei bestimmten Witterungsverhältnissen Fußgänger gefährden, die zum Beispiel darauf ausrutschen können. Der Reinigungspflicht gemäß den Bestimmungen der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Sehnde (Straßenreinigungssatzung) ist nachzukommen, um Gefahren von Personen und Sachen auszuschließen.

Die Straßenreinigung ist nach der genannten Satzung einmal in der Woche vorzunehmen. Diese Reinigungspflicht umfasst die Beseitigung von Schmutz, Wildkräutern, Laub und Unrat. Dazu gehört leider auch der hinterlassene Hundekot von uneinsichtigen Hundeshaltern. Deshalb bittet die Stadt Sehnde alle Hundehalter darum, die Hinterlassenschaften ihres Tieres ordnungsgemäß zu entsorgen.

Die Verwaltung weist auch darauf hin, dass Haus- und Gartenarbeiten, die mit erheblicher Belästigung verbunden sind, zwischen 20 und 7 Uhr zu unterlassen sind. Weitere Informationen erhalten Sie unter Sicherheit und Ordnung auf der Internetseite der Stadt Sehnde.

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Ein Gedanke zu “Grünpflege an Grundstücksgrenzen im Herbst in Sehnde

  1. Da soll erst einmal die Stadt Sehnde ihrer Pflicht für die Grünpflege nachkommen. Seit 2 Jahren sieht es aus, wie bei The Walking Dead. Bei uns im Gebiet kann man schon nicht mehr um die Ecke sehen und Straßenlaternen stehen mittlerweile auch inmitten von Bäumen. Dabei soll die Verkehrssicherheit so einen hohen Stellenwert haben. Ganz schrecklich, wie Sehnde verkommt!

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