Zoll beschlagnahmt zwei Koffer voller ungekühlter Lebensmittel am Flughafen
Als am vergangenen Freitag die Zöllner am Flughafen Hannover das nachgesandte Reisegepäck (sogennantes „Rushgepäck“) einer aus Benin zurückgereisten Frau kontrollierten, staunten sie zunächst nicht schlecht. Zwei der insgesamt fünf Koffer waren nicht wie üblich mit Kleidung oder ähnlichem bepackt, sondern insgesamt mit rund 40 Kilogramm ungekühlten Fleisch- und Fischprodukten.
„Es ist zwar leider keine Seltenheit, dass wir Fleischprodukte im Gepäck von Reisenden feststellen, aber in der Menge war es selbst für meine erfahrenen Kolleginnen und Kollegen ein außergewöhnlicher Fund“, so Enrico Bacher, Pressesprecher des Hauptzollamts Hannover.
Aufgrund tierseuchenrechtlicher Bestimmungen sind Fleischprodukte aus Nicht-EU-Staaten nicht ohne weiteres einfuhrfähig. Fischereierzeugnisse hingegen können grundsätzlich, sofern Sie ein Gesamtgewicht von 20 Kilogramm nicht überschreiten, eingeführt werden. Da jedoch nach Rücksprache mit dem Veterinäramt eine Kreuzkontamination aller Lebensmittel nicht ausgeschlossen werden konnte, wurden die zwei Koffer in Gänze beschlagnahmt und fachgerecht vernichtet.
Da das Einschleppen von Tierseuchen auch bei der Einfuhr von Erzeugnissen tierischen Ursprungs, die Reisende in ihrem Gepäck zum persönlichen Verbrauch mit sich führen, nicht ausgeschlossen werden kann, gelten gemäß der delegierten Verordnung (EU) 2019/2122 für die Einfuhr derartiger Produkte in die EU strenge veterinärrechtliche Bestimmungen.
Die zuständige Veterinärbehörde übernimmt die weitere Bearbeitung des Sachverhalts.
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