Erkundungsfahrt mit Drehleiter: Stadt Sehnde weist auf Durchfahrtsbreite hin

Erkundungsfahrt mit Drehleiter: Stadt Sehnde weist auf Durchfahrtsbreite hin
Mit der Drehleiter wurden die Ein- und Durchfahrten in Sehnde geprüft - Foto: JPH

Durch Unachtsamkeit und Fehlverhalten anderer Verkehrsteilnehmer werden oftmals Anfahrten von Rettungskräften behindert und Einsatzkräfte verlieren wichtige Sekunden. Falsch parkende Fahrzeuge, verstellte Rettungswege und Löscheinrichtungen erschweren zusätzlich eine schnelle Hilfe.

Bei Rettungsfahrzeugen, zum Beispiel Feuerwehr, Notarzt oder Rettungswagen, die mit Blaulicht und Martinshorn fahren, zählt jede Sekunde, um zum Einsatzort zu kommen. Es können Menschen, Tiere oder unsere Umwelt in Gefahr sein. Jedoch kommt es häufig vor, dass die Einsatzkräfte auf ihrer Fahrt zum Einsatzort unnötig „ausgebremst“ werden und dadurch wichtige, teilweise überlebenswichtige, Sekunden verlieren.

Die Stadtverwaltung Sehnde hat in der vergangenen Woche Erkundungsfahrten mit der Drehleiter der Freiwilligen Feuerwehr Sehnde vorgenommen. Dabei wurde festgestellt, dass insbesondere in den eng bebauten Straßen die Nichteinhaltung der bestehenden Parkregeln zu Einschränkungen bei der Befahrbarkeit führen.

Die Stadtverwaltung bittet die Bevölkerung:

  • beachten Sie Halte- und Parkverbote
  • halten Sie Rettungszufahrten und Rettungswege unbedingt frei
  • parken Sie nicht in unmittelbarer Kreuzungsnähe und in zweiter Reihe
  • parken Sie in engen Straßen nicht wechselseitig
  • lassen Sie Ihren Wagen auch nicht nur „ein paar Sekunden“ im Parkverbot oder auf der Straße stehen – das Feuer wartet nicht und für Herzinfarktpatienten können diese Sekunden tödlich enden
  • Unterflurhydranten (ovale Straßenkappe) dienen der Löschwasserversorgung und dürfen, auch nicht vorübergehend, zugeparkt werden; beachten Sie die entsprechenden Hinweisschilder gemäß der Straßenverkehrsordnung
  • beim Abstellen ihres Kraftfahrzeugs achten Sie bitte auf die vorgeschriebene Mindestdurchfahrtsbreite von 3,05 Meter. Wenn diese nicht gewährleistet ist, gilt absolutes Halteverbot – auch ohne Verbotsschilder.

Für weitere Informationen stehen die Mitarbeiter der Verkehrsüberwachung per E-Mail an der verkehrsueberwachung@sehnde.de oder unter Telefonnummer 05138/707-206 zur Verfügung.

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