Windenergie-Neuplanung: Region will 2,34 Prozent ihrer Fläche als Vorranggebiete sichern

Windenergie-Neuplanung: Region will 2,34 Prozent ihrer Fläche als Vorranggebiete sichern
Die Planung für die Windenergiefläche beträgt derzeit 2,5 Prozent des Regionsgebietes - Foto: JPH

Ein wichtiger Schritt für die Energiewende in der Region Hannover: Das umfangreiche Beteiligungsverfahren zur Neuplanung von Windenergie-Gebieten ist abgeschlossen. Rund 450 Stellungnahmen von Kommunen, Einwohnern, Bürgerinitiativen, Vereinen und Unternehmen hat die Regionsverwaltung in den vergangenen Monaten ausgewertet und im aktualisierten Entwurf berücksichtigt. Das Ergebnis: Auf 2,34 Prozent des Regionsgebiets sollen insgesamt 40 Vorranggebiete für die Windenergienutzung gesichert werden. Auf diesen Flächen hat der Bau von Windkraftanlagen Vorrang vor allen anderen Nutzungen. Weitere Potenzialflächen können die Kommunen in ihrer Bauleitplanung überprüfen und als Windenergiegebiete ausweisen. Unter dem Strich könnten durch die Planungen von Region und Kommunen mehr als 2,5 Prozent der Regionsfläche für den Windenergieausbau zur Verfügung stehen.

Zielvorgabe des Landes

Das Land Niedersachsen gibt für die Region Hannover bis Ende 2032 ein Ziel von 0,63 Prozent Windenergiefläche für Bereiche ohne Höhenbeschränkungen vor. Berechnungen des Hamburg Instituts hatten im Frühjahr belegt, dass die Region ihren Strombedarf bilanziell bereits ab 2031 vollständig selbst decken könnte. Eine Voraussetzung dafür: Mehr als zwei Prozent der Regionsfläche müssen schnellstmöglich für Windenergie gesichert werden.

Schwerpunkte der Stellungnahmen

„Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens und unserer Infoveranstaltungen zu möglichen Vorranggebieten hat sich unser Eindruck bestätigt, dass es für den Ausbau der Windenergie insgesamt eine breite Akzeptanz in der Bevölkerung gibt“, berichtet Jens Palandt, Dezernent für Umwelt, Klima, Planung und Bauen der Region Hannover. Es gebe aber auch Themen, zu denen die Einwohner der Region sich in ihren Stellungnahmen kritisch geäußert hätten. Dazu gehöre zum Beispiel die gesetzliche vorgegebene Öffnungsmöglichkeit von Landschaftsschutz- und Waldgebieten für die Windenergie. „Unser Ziel ist es, den Ausbau erneuerbarer Energien im Einklang mit dem Natur- und Artenschutz voranzutreiben. 99 Prozent der Gebiete bleiben daher unberührt“, betont der Dezernent ohne über das eine Prozent weitere Angaben zu machen.

Keine Veränderungen gibt es an den Vorranggebieten im Bereich Ronnenberg, Hemmingen und Pattensen. „Dort liegt mit den Vorranggebieten Linderte und Pattensen-Hiddestorf einer der räumlichen Schwerpunkte beim Windenergie-Ausbau.

Ostkreis

Zwischen Sehnde und Lehrte gibt es einen erheblichen Ausbau – Grafik: ABO Enerfgy

Im Ostkreis, bestehend aus Sehnde, Lehrte, Uetze und Burgdorf sind zahlreiche Flächen vorgesehen. Für den Bereich Sehnde stehen die Ortsteile Wassel, nördlich und östlich Sehnde mit Evern, Dolgen und Haimar sowie nach Lehrte nördlich Evern und bei Klein Lobke im Plan. Lehrte hat kleinere Gebiete um Bereich Ahlten und Arpke sowie Immensen. Uetze ist mit Dollbergen, Hänigsen, Altmerdingsen, Obershagen, Uetze Süd und dem Großgebiet Uetze Nord erfasst. Burgdorf steht mit Ahrbeck, Beinhorn, Otze-Schillerlage, Otze und Dachtmissen im RROP.

Alle Veränderungen und die Begründungen dafür können den Anlagen zum Entwurf des RROP entnommen werden.

So geht es weiter

Mit dem aktuellen Entwurf der Windenergie-Neuplanung beschäftigen sich am Mittwoch, 2. Oktober, 13 Uhr, der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz sowie der Ausschuss für Regionalplanung, Naherholung, Metropolregion und Europaangelegenheiten bei einer gemeinsamen Sitzung. Wenn am 22. Oktober auch der Regionsausschuss grünes Licht gibt, soll der neue Entwurf im vierten Quartal erneut zur Beteiligung ausgelegt werden. Eine Stellungnahme wäre dann zu den geänderten Festlegungen möglich. Zum Abschluss des Verfahrens entscheidet die Regionsversammlung über die Stellungnahmen und den Entwurf und beschließt ihn gegebenenfalls als Satzung. Die Satzung bedarf der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde, dem Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser.

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