Abflug vom Flughafen Hannover wegen Tierabwehrsprays versagt

Abflug vom Flughafen Hannover wegen Tierabwehrsprays versagt
Der Reisende war uneinsichtig und durfte deshalb nicht in die Maschine einsteigen - Foto: JPH

Ein 25-Jähriger wollte am Sonntag, 20.10.2024, nach Istanbul fliegen. Zur Kontrolle legte der Mann sein Handgepäck sowie seine Jacke in die Kontrollwanne der Luftsicherheitskontrolle.

Bei der Kontrolle stellten die Luftsicherheitsassistenten dann einen Gegenstand fest, der nicht mit an Bord eines Luftfahrzeuges darf. Deshalb wurde die Bundespolizei zur weiteren Kontrolle hinzugezogen. Die Beamten fanden in der Jacke des Mannes ein Tierabwehrspray, das nicht mit an Bord eines Flugzeuges darf. Bei der nachfolgenden Belehrung zeigte sich der Mann uneinsichtig und wenig kooperativ. Vielmehr wurde der Mann im Laufe des Gespräches mit den Beamten nach deren Angaben verbal aggressiv und zweifelte die Richtigkeit der Kontrollen an.

Auf Grund seines Verhaltens und der Uneinsichtigkeit schloss ihn der Pilot vom Flug aus und der 25-Jährige musste unter wütendem Protest aus der Luftsicherheitskontrollstelle gebracht werden. In diesem Zusammenhang weist die Bundespolizei nochmals auf die Beförderungsbedingungen der Luftfahrtgesellschaften hin. Nachlesen, welche Gegenstände und Flüssigkeiten man auf eine Flugreise mitnehmen darf, kann man im Internet.

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