Kartierungsarbeiten von TenneT in der Region Hannover
Als Übertragungsnetzbetreiber in der Region Hannover plant die TenneT TSO GmbH den Ersatzneubau der 380-kV-Leitung von Umspannwerk (UW) Landesbergen bis zum Umspannwerk Mehrum/Nord (SN berichtete). Aktuell laufen die Vorbereitungen für das nächste Genehmigungsverfahren, das sogenannte Planfeststellungsverfahren. Der geplante Ersatzneubau umfasst verschiedene Freileitungsabschnitte sowie Umspannwerk-Standorte. Als Grundlage für die Planung und um später einen zügigen Bauverlauf zu gewährleisten, erfolgen notwendige Vorarbeiten. Hierzu gehören Kartierungsarbeiten, um für das Planfeststellungsverfahren wichtige Informationen zu gewinnen.
Die Kartierungsarbeiten
TenneT nimmt im Rahmen des Genehmigungsverfahrens Kartierungen als Vorarbeiten aus. Durch die Kartierungen werden Landschafts- und Artengruppen in einem definierten Gebiet auf sogenannten Datenkarten erfasst, sodass die Lebensräume hinsichtlich ihrer Bedeutung für den Naturhaushalt und Artenschutz bewertet werden können. Teil der Untersuchungen sind Horstkartierungen für die Zielarten Seeadler und Schwarzstorch. Dies bedingt die konkrete Überprüfung von Wald- und Gehölzbeständen im abgebildeten Korridor.
Ablauf, Ort und Zeit der geplanten Horstkartierungen
Mit Blick auf die Zielarten Seeadler und Schwarzstorch werden Wald- und Gehölzbestände visuell erfasst, um die Nester (Horste) der beiden Arten zu kartieren. Die Untersuchungen erfolgen tagsüber in den laubfreien Wintermonaten, da der Kronenraum zu diesem Zeitpunkt gut eingesehen werden kann. Die Flächen werden zu Fuß begangen, wobei es zum Teil erforderlich sein wird, die öffentlichen, forst- und landwirtschaftliche Wege zu verlassen. Als Hilfsmittel werden Ferngläser oder Spektive eingesetzt.
Da die zu kartierenden Flächen systematisch abgegangen werden, werden die meisten Flurstücke nur einmalig, gegebenenfalls aber auch mehrfach, passiert. Der zeitliche Umfang der Kartierung ist daher sehr beschränkt. Im Einzelfall werden die Kartierenden für wenige Minuten auf einer Stelle verweilen.
Rechtliche Grundlage für die Kartierung
Die Berechtigung zur Ausführung der Vorarbeiten ergibt sich aus dem Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Danach EnWG sind Eigentümer oder Nutzungsberechtigte der betroffenen Grundstücke verpflichtet, die zur Vorbereitung der Planung des Vorhabens notwendigen Vermessungen, Boden- und Grundwasseruntersuchungen sowie sonstige Vorarbeiten durch den Träger des Vorhabens oder von ihm Beauftragten zu dulden. Mit einer ortsüblichen Bekanntmachung werden den Eigentümern und sonstigen Nutzungsberechtigten die Vorarbeiten als Maßnahme gemäß EnWG mitgeteilt. Flurschäden können bei den Begehungen nicht entstehen. Es werden keine Maschinen eingesetzt; es handelt sich um Begehungen zu Fuß oder Befahrungen öffentlicher Wege. Sollte es dennoch zu Schäden kommen, bittet TenneT um Benachrichtigung.
Beauftragte Unternehmen
Die Kartierungen erfolgen im Auftrag der TenneT TSO GmbH durch die Arbeitsgemeinschaft Umwelt Landesbergen – Mehrum/Nord – Büro Institut für Umweltplanung Dr. Kübler GmbH, Bosch & Partner GmbH sowie Planungsgruppe Grün GmbH beziehungsweise beauftragte Drittunternehmen.
Betroffene Sehnder Flurstücke
Stadt/Gemeinde | Gemarkung | Flur |
Sehnde, Stadt | Altwarmb.-Moor-Sehnde | 2, 3, 4, 5, 7, 8 |
Sehnde, Stadt | Bilm | 1, 3, 4 |
Sehnde, Stadt | Bolzum | 6 |
Sehnde, Stadt | Dolgen | 1, 4, 5, 6, 7, 8, 9 |
Sehnde, Stadt | Evern | 2, 5, 6, 7 |
Sehnde, Stadt | Haimar | 1, 2, 3, 4, 5 |
Sehnde, Stadt | Höver | 1, 3 |
Sehnde, Stadt | Ilten | 1, 2, 3, 4, 5, 6, 8, 10 |
Sehnde, Stadt | Rethmar | 6, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 25 |
Weitere Informationen sowie eine Liste zu betroffenen Flurstücken finden Sie im Internet.
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