Ausgabe von Bezahlkarten an Geflüchtete in der LAB Niedersachsen steht bevor
Die Niedersächsische Ministerin für Inneres und Sport, Daniela Behrens, hat das Kabinett der Landesregierung am Dienstag, 10.12.2024, über die bevorstehende Ausgabe der ersten Bezahlkarten an Geflüchtete in der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI) unterrichtet. Ab dem 16. Dezember 2024 werden die ersten Karten an Bewohner der LAB NI verteilt.
Mit dem Ziel, eine möglichst bundesweit einheitliche Bezahlkarte zu implementieren, arbeiten Niedersachsen sowie 13 weitere Bundesländer mit der Secupay AG zusammen. Dieses Unternehmen hat in dem länderübergreifenden Vergabeverfahren den Zuschlag erhalten. Der Dienstleister konnte bereits im Vorfeld in einigen Kommunen in Deutschland erste Erfahrungen mit der Einführung seiner Bezahlkarte „SocialCard“ sammeln.
Hauptausgabe ab Februar 25
Nun sollen die niedersächsischen Kommunen auch von den Erfahrungen der Einführung in der LAB NI profitieren können. Deshalb wird die dezentrale Ausgabe der Bezahlkarte erst ab Februar 2025 erfolgen. Für die vorgesehene Vertragslaufzeit von vier Jahren übernimmt das Land Niedersachsen die notwendigen Kosten der Einführung und des Betriebs der Bezahlkarte, die aus dem Vertragsverhältnis mit der Secupay AG entstehen.
Die Bezahlkarte funktioniert wie eine guthabenbasierte Debitkarte des Kartenanbieters Visa. Optisch sind die Karten von anderen Debitkarten nicht zu unterscheiden, wodurch eine Diskriminierung der Inhaber verhindert wird. Sie wird als physische oder digitale Karte angeboten. Die Karte wird monatlich aufgeladen und kann nicht überzogen werden.
Ein Vorteil der Karte ist, dass Geflüchtete kein Konto benötigen, sondern mit ihrer persönlichen Bezahlkarte direkt bezahlen können. Bei Bedarf können kostenfrei bei einem von über 15.000 Einzelhandelsgeschäften deutschlandweit sowie kostenpflichtig an einem Geldautomaten bis zu 50 Euro pro Monat abgehoben werden. Wenn besondere Bedarfe vorliegen, kann der Betrag für eine Bargeldabhebung im Rahmen einer Ermessensentscheidung im Einzelfall erhöht werden.
Karte gilt bundesweit
Der Einsatz der Karte ist nicht nur auf Niedersachsen beschränkt, sondern im ganzen Bundesgebiet möglich, nicht jedoch im Ausland. Die Bezahlung von Waren und Dienstleistungen im Internet mittels Bezahlkarte wird innerhalb Deutschlands grundsätzlich zugelassen. Ausgeschlossen werden sollen nur Online- oder Offline-Geldtransfers und damit zusammenhängende Leistungen.
Innenministerin Behrens erklärt: „Ich freue mich, dass die ersten Bezahlkarten zeitnah in der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen ausgegeben werden können und durch das gemeinsame Vergabeverfahren der beteiligten Länder ein bundesweiter Flickenteppich vermieden wurde. Geringere Bargeldauszahlungen minimieren zudem das Risiko, dass Geld ins Ausland oder an Schleuser abfließt.“
Mit der Aushändigung der Bezahlkarte erhält der jeweilige Kartennutzer in seiner Muttersprache ein Informationsschreiben über die bestehenden Möglichkeiten des Karteneinsatzes. Der Kontostand und die Kartentransaktionen können über eine Internetseite oder eine App durch die Nutzenden abgefragt werden. Bei Bedarf kann die Karte dort auch gesperrt werden, sollte sie verloren gehen. Die zuständige Leistungsbehörde kann den Kontostand und die damit verbundenen Kartentransaktionen nicht einsehen.
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