Mit Schlagring ging’s nicht durch die Luftsicherheitskontrolle

Mit Schlagring ging’s nicht durch die Luftsicherheitskontrolle
Auch ein Schlagring zählt als Waffe und ist verboten - Foto: JPH

Ein 48-jähriger Mann wollte am Sonntag, 8. Dezember, von Hannover aus in die Türkei fliegen. Bei der Luftsicherheitskontrolle zu seinem Flug stellte eine Luftsicherheitsassistentin im mitgeführten Handgepäck jedoch einen gefährlichen Gegenstand fest. Daraufhin zog sie zur weiteren Kontrolle der Tasche die Bundespolizei hinzu.

Bei der genaueren Nachschau durch die Beamten stellte sich heraus, dass sich in der Tasche ein als Gürtelschnalle getarnter Schlagring befand. Hierbei handelt es sich um einen verbotenen Gegenstand und es handelt sich um einen Verstoß nach dem Waffengesetz. Zu den Gründen, warum der Mann den Schlagring besaß und mitführte, gab er an, dass es sich um ein Erbstück handele und er den Gürtel immer mitführe oder trage.

Die Bundespolizei stellte den Schlagring sicher und der Beschuldigte konnte seine Reise nach Antalya fortsetzen – aber nicht ohne eine Anzeige im Gepäck.

Anzeige
Werben Sie bei Sehnde-News