Warnung vor Mahnungen für angebliche Umweltabgaben durch das „AG Hannover“
In den vergangenen Wochen ist es wiederholt dazu gekommen, dass irreführende, unlautere Mahnungen für angebliche Umweltabgaben per E-Mail in Umlauf gebracht worden sind. Unter der Anschrift des Amtsgerichts (AG) Hannover und dem Wappen des Landes Niedersachen wurden unter dem „Betreff: Rückstand Abfallgebühren und Abwassergebühren“ Mahnungen über 255,35 Euro per E-Mail insbesondere im Hamburger Raum versandt.
Die Betrüger üben gleichzeitig Druck aus, denn sie warnen vor schwerwiegenden Folgen wie Pfändungen durch den Gerichtsvollzieher von wertvollen Besitztümern, wie Fahrzeuge, Computer und Schmuck, einem gerichtlichen Pfändungsverfahren und einer Ingewahrsamnahme von bis zu 30 Tagen durch die Polizei. Der Absender der Mails lautet in allen Fällen info@sae-backoffice.com.
Unterzeichnet ist das Schreiben von einem Herrn „S. Eelckhout.“ Eine solche Person existiert am Amtsgericht Hannover nicht.
Wichtige Hinweise zu den Mahnungen
- Prüfen Sie Rechnungen und Mahnungen gründlich.
- Überweisen Sie keine Beträge, ohne den Hintergrund zu kennen.
- Wenden Sie sich an das Amtsgericht Hannover, um die Echtheit bestätigen zu lassen.
- Das Amtsgericht Hannover versendet keine Mahnungen per E-Mail.
Was tun, wenn ich betroffen bin
Wer ein solches Schreiben erhalten hat, hat die Möglichkeit, den Betrugsversuch oder nach bereits erfolgter Bezahlung den Betrug bei der örtlichen Polizei oder über die jeweilige Onlinewache anzuzeigen.
Zudem können Sie Ihr zuständiges Amtsgericht über die Umstände informieren. Sollten Sie Zweifel an der Echtheit eines Schreibens haben, nutzen Sie die Möglichkeit, Ihr zuständiges Amtsgericht über die offiziellen Kontaktmöglichkeiten zu erreichen. Nutzen Sie nicht die Kontaktdaten, die Sie im gegebenenfalls unechten Schreiben vorfinden. Wenn Sie bereits überwiesen haben, sollten Sie unverzüglich Ihre zuständige Bank kontaktieren. Bereits nach wenigen Stunden kann es sein, dass die Überweisung nicht mehr zu stoppen ist.
Die Amtsgerichte – wie auch andere Behörden – nennen auf der eigenen Webseite die korrekte Bankverbindung für eingehende Überweisungen. Diese kann somit abgeglichen werden.
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