Räumpflicht bei Schnee- und Eisglätte in Sehnde

Räumpflicht bei Schnee- und Eisglätte in Sehnde
Gehwege müssen durch Anlieger geräumt werden - Foto: Red/Archiv

Alle wünschen sich eine gefahrlose Benutzung der Straßen und Gehwege sowie Zuwege zu Wohnhäusern und Garagen. Der Winterdienst der Stadt Sehnde stellt sich darauf ein und beginnt frühmorgens mit den wichtigsten Verbindungsstraßen, Kreuzungen und Gefahrenpunkten. Erst danach können Neben- und Anliegerstraßen geräumt oder gestreut werden.

Neben dem Winterdienst der Stadt haben auch die Grundstückseigentümer der anliegenden Grundstücke der Räum- und Streupflicht nachzukommen. Dazu gehört die Beseitigung von Schnee und Eis auf den Gehwegen, gleich ob und wie diese befestigt sind, sowie in den Gossen und Rinnsteinen. Sofern auf einer Straße kein Gehweg vorhanden ist, gilt die Verpflichtung zur Beseitigung von Schnee und Eis auf einem mindestens einen Meter breiten Streifen neben der Fahrbahn. Wo auch ein Seitenraum nicht vorhanden ist, soll auf dem äußersten Rand der Fahrbahn ein mindestens ein Meter breiter Streifen geräumt werden.

Anlieger werden gebeten, ihre Fahrzeuge möglichst nicht auf der Straße zu parken, damit der Schneeräumdienst nicht behindert wird. Zugeparkte Straßen können wegen der Gefahr von Beschädigungen durch Räumfahrzeuge nicht geräumt werden. Bitte bedenken Sie, dass Räumfahrzeuge sich an die technischen Anforderungen für die Beräumung anpassen müssen.

Räumpflicht

Ist über Nacht Schnee gefallen, muss die Räumung bis spätestens 8 Uhr erfolgt sein. Bis 20 Uhr ist die Reinigung nach jedem Schneefall unverzüglich und während länger anhaltendem Schneefall in angemessenen Zeitabständen vorzunehmen. Bei Glätte ist in der Zeit von 7 bis 20 Uhr mit Sand oder anderen abstumpfenden Mitteln zu streuen, um die Sicherheit des Fußgängerverkehrs zu gewährleisten.

Bitte behindern Sie den Verkehr nicht durch Schneeberge auf dem Gehweg oder an den Fahrbahnrändern. Der Schnee gehört – soweit möglich – auf das Anliegergrundstück. Leider lässt es sich nicht immer vermeiden, dass durch Räumfahrzeuge der Stadt Sehnde wieder Schnee dorthin gelangt, wo er zuvor weggeräumt wurde.

Halten Sie bitte die Straßenabläufe in den Gossen von Eis und Schnee frei, um bei Tauwetter den ungehinderten Abfluss des Schmelzwassers zu gewährleisten. Ausgebrachten Split und Sand bitte später wieder beseitigen.

Häufig ist der Winterdienst auf die Mieter übertragen. Kann das Räumen wegen Berufstätigkeit, Urlaub oder anderer Einschränkungen nicht eigenhändig wahrgenommen werden, so sollte in jedem Fall eine Vertretung beauftragt werden. Unterlassene Räum- und Streupflichten stellen ein Haftungsrisiko für den Verantwortlichen dar und erfüllen den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit.

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