„Schrottfahrzeuge“ nicht im öffentlichen Straßenraum abstellen – Warnaufkleber beachten

„Schrottfahrzeuge“ nicht im öffentlichen Straßenraum abstellen – Warnaufkleber beachten
Auch restaurierte Oldtimer dürfen nur angemeldet im öffentlichen Straßenraums stehen - Foto: JPH/Symbolbild

Immer öfter wird die Stadtverwaltung Sehnde mit der Meldung von Bürgern informiert, dass abgemeldete Fahrzeuge und Schrottfahrzeuge, die nicht mehr fahrfähig sind, an den Straßenrändern stehen und dort Parkplätze langfristig belegen oder die Umwelt sogar verschmutzen.

Die ist grundsätzlich untersagt. Im öffentlichen Straßenraum dürfen nur Fahrzeuge fahren und stehen, die ordnungsgemäß angemeldet und versichert sind. Bei anderen Fahrzeugen schreitet die Stadtverwaltung ein. Dabei ist es letztlich unwichtig, ob noch alte Nummernschilder am Fahrzeug sind oder nicht – die Verwaltung kann den Halter auch auf anderem Weg ermitteln.

Zudem werden diese Fahrzeuge nach einer Warnfrist amtlicherseits entfernt – die Kosten werden dem Besitzer in Rechnung gestellt. Davor wird an dem Fahrzeug ein roter Warnaufkleber angebracht, so die Stadtverwaltung auf Anfrage. Zuletzt ist dies in der Johann-Wichern-Straße in Klein-Bolzum erfolgt. Damit wird der Besitzer daraufhin gewiesen, dass er sein Fahrzeug entfernen muss, sonst wird die Entsorgung über das Abfallentsorgungsunternehmen der Region Hannover (aha) eingeleitet. Dafür ist dann grundsätzlich die Region Hannover zuständig. Die Stadtverwaltung teilt dazu den Beginn und das Ende der Warnfrist an aha mit. Weiteres, also Art und Zeitpunkt der Entfernung, Verbringungsort und mehr, liegt bei der Wahl des Vorgehens anschließend im Verantwortungsbereich der Region. Die Stadt Sehnde führt allerdings im Rahmen ordnungsbehördlich erforderlicher Maßnahmen auch solche „Transporte“ durch.

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