Klage des Hannover 96 e.V. gegen Sales & Service auf Zahlung von Fördergeldern abgewiesen

Klage des Hannover 96 e.V. gegen Sales & Service auf Zahlung von Fördergeldern abgewiesen
Die Einstellung der Spenden an den Mutterverein war rechtens - Foto: JPH

Die vierte Kammer des Landgerichts Hannover hat am Donnerstag, 13.03.2025, eine Klage des Hannover 96 e.V. gegen die Hannover 96 Sales & Service GmbH & Co. KG auf Zahlung von Fördergeldern abgewiesen.

Hintergrund des Verfahrens war folgender Vorgang: Die Abberufung von Martin Kind als Geschäftsführer der Hannover 96 GmbH & Co. KGaA im Juli 2022 erfolgte nicht – wie in der Satzung vorgesehen – durch einen Beschluss des Aufsichtsrates der Hannover 96 Management GmbH, sondern mit einem satzungsdurchbrechenden Beschluss des Hannover 96 e.V. Mit diesem Beschluss hat der Hannover 96 e.V. gegen den im Jahr 2019 vereinbarten Hannover-96-Vertrag verstoßen, in dessen Rahmen eine Fördervereinbarung zur Zahlung von quartalsweisen Spenden geschlossen wurde.

Infolge dieses Vertragsbruchs im Zuge der Abberufung des Geschäftsführers hatte die Hannover 96 Sales & Service GmbH & Co. KG die quartalsweisen Spenden eingestellt. Dagegen klagte der Hannover 96 e.V. mit der Forderung, dass er einen Anspruch auf Zahlung der Spenden habe.

Diese Klage auf Zahlung der Spenden ist vom Landgericht Hannover nun als nicht begründet zurückgewiesen worden. „Der Kläger verstieß durch den notariell beurkundeten satzungsdurchbrechenden Abberufungsbeschluss vom 25.07.2022 gegen die Wohlverhaltensregel aus Paragraph 4 der Fördervereinbarung“, heißt es in der Urteilsbegründung. Weiter heißt es, das Verhalten des Hannover 96 e.V. sei „in besonderem Maße treuwidrig“ gewesen.

Dem Verein und seinen Mitgliedern ist durch das Verhalten des Vorstands seit Juli 2022 bis heute bereits ein Liquiditätsausfall in Höhe von 750.000 Euro entstanden. Von dem ursprünglich vereinbarten Gesamtfördervolumen in Höhe von sechs Millionen Euro wurden in der Vergangenheit 1,125 Millionen Euro an den Verein überwiesen.

Die Gesellschafterseite ist selbstverständlich bereit, im Rahmen einer einvernehmlichen Gesamtlösung auch für die Frage der Unterstützung des Hannover 96 e.V. eine Regelung zu finden. Was zu dieser „einvernehmlichen Gesamtlösung“ gehört, kann nur spekuliert werden. Sicher fällt auch darunter auch die Lösung des Geschäftsführerproblems, das seit gestern wieder aufgebrochen ist (SN berichtete).

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