Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit beginnt – Hunde ab sofort bitte anleinen

In der Zeit vom 01. April bis 15. Juli (Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit) dürfen Hunde im Wald und in der freien Landschaft nur an der Leine geführt werden. Der Gesetzgeber hat im Niedersächsischen Gesetzes über den Wald und die Landschaftsordnung festgelegt, dass Hunde in Niedersachsen in der Zeit vom 1. April bis einschließlich 15. Juli in der freien Landschaft an der Leine zu führen sind.
Der Leinenzwang gilt nicht, wenn die Hunde zur rechtmäßigen Jagdausübung, als Rettungshunde oder von der Polizei, dem Bundesgrenzschutz, der Bundeswehr oder dem Zoll eingesetzt werden oder ausgebildete Blindenführhunde sind.
Begriff „Freie Landschaft“
Die freie Landschaft besteht aus den Flächen des Waldes und der übrigen freien Landschaft, auch wenn die Flächen innerhalb im Zusammenhang bebauten Ortsteile liegen. Bestandteile dieser Flächen sind auch die dazugehörigen Wege und Gewässer.
Bitte berücksichtigen Sie, dass Wild bereits auf große Entfernungen sensibel auf Hunde reagiert. Diese strömen einen gewissen „Raubtiergeruch“ aus und stören bereits durch normales Herumschnüffeln am Wegesrand brütende Vögel, wie Fasane, Rebhühner, Kibitze und Enten. Hatte ein Hund erst einmal seine Nase am Gelege oder am Jungwild, ist dies meist verloren, weil es die Elterntiere nicht mehr annehmen.
Natur hat Vorrang
Im Zweifel sollte jeder Hundehalter „der Natur den Vorzug“ einräumen. Dadurch werden freilebende Tiere geschützt, deren Bestände durch vielfältige Formen der Landnutzung, gerade auch durch Erholungssuchende, zurückgehen.
Zuguterletzt noch ein Hinweis darauf, dass es während der Brut- und Setzzeit nicht erlaubt ist, Bäume zu fällen oder Hecken und Bäume stark zu beschneiden. Wenn die Hecken im Frühsommer ausgetrieben haben, kann man sie jedoch vorsichtig etwas zurückschneiden. Wichtig ist die genaue Prüfung, ob sich im Astwerk Nester befinden. In solchen Fällen muss der Schnitt verschoben werden.
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