Abflug ohne Elektroschocker

Ein  vermeintlich  harmloser Alltagsgegenstand  rief am  Montag die Bundespolizei auf den 
Plan. Bei der Luftsicherheitskontrolle eines Fluges nach Antalya/Türkei stellten
die  Luftsicherheitsassistenten im Handgepäck einer 58-jährigen Deutschen eine Taschenlampe 
mit integriertem Elektroimpulsgeber, umgangssprachlich auch Elektroschocker genannt, fest.
Die Bundespolizei beschlagnahmte das Gerät – Foto: JPH
Dieses Elektroschockgerät erzeugt über eine Elektronik aus einer 
Batteriespannung einen Funkenüberschlag an den angebrachten Elektroden, 
die bei Aktivierung beim Gegenüber lebensgefährliche Verletzungen hervorrufen 
können.Das deutsche  Waffengesetz stuft solche Elektroimpulsgeräte, die einen 
Gebrauchsgegenstand vortäuschen oder die mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs 
verkleidet sind, als verbotene Waffen ein. Daher erfolgte die Sicherstellung. 
Nach Fertigung einer Strafanzeige konnte die Betroffene ihre  Reise fortsetzen.
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