Ein vermeintlich harmloser Alltagsgegenstand rief am Montag die Bundespolizei auf den
Plan. Bei der Luftsicherheitskontrolle eines Fluges nach Antalya/Türkei stellten
die Luftsicherheitsassistenten im Handgepäck einer 58-jährigen Deutschen eine Taschenlampe
mit integriertem Elektroimpulsgeber, umgangssprachlich auch Elektroschocker genannt, fest.
Dieses Elektroschockgerät erzeugt über eine Elektronik aus einer
Batteriespannung einen Funkenüberschlag an den angebrachten Elektroden,
die bei Aktivierung beim Gegenüber lebensgefährliche Verletzungen hervorrufen
können.Das deutsche Waffengesetz stuft solche Elektroimpulsgeräte, die einen
Gebrauchsgegenstand vortäuschen oder die mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs
verkleidet sind, als verbotene Waffen ein. Daher erfolgte die Sicherstellung.
Nach Fertigung einer Strafanzeige konnte die Betroffene ihre Reise fortsetzen.