Allgemeinverfügung: Mitführverbot von Waffen und gefährlichen Gegenstände im Hauptbahnhof Hannover

Allgemeinverfügung: Mitführverbot von Waffen und gefährlichen Gegenstände im Hauptbahnhof Hannover
Neue Allgemeinverfügung für den Hauptbahnhof - Foto: JPH

Körperverletzungsdelikte mittels Waffen und anderer gefährlicher Werkzeuge, insbesondere Messer, sind deutlich in der bundespolizeilichen Lage präsent und beeinflussen damit die Sicherheit von Bahnbenutzern sowie der Bevölkerung. Gerade in Bahnhöfen und in Zügen ergeben sich häufig auch aus banalen Streitigkeiten Auseinandersetzungen. Beim Mitführen von Messern oder anderen Waffen können diese schnell unter den Beteiligten zum Einsatz kommen, was zu lebensbedrohlichen Verletzungen führen kann.

Die Bundespolizei hat am Hauptbahnhof Hannover hinsichtlich mitgeführter und eingesetzter Messer sowie sonstiger gefährlicher Gegenstände maßgebliche Feststellungen machen können. Oftmals werden bei polizeilichen Maßnahmen oder Überprüfungen griffbereite Messer oder andere Gegenstände aufgefunden. Diese können insbesondere auch unter Alkoholgenuss wegen der enthemmenden Wirkung schneller eingesetzt werden. In der Langzeitbetrachtung traten derartige Gewaltdelikte speziell in den Abend- und Nachtstunden und an den Wochenenden auf. Vor diesem Hintergrund hat die Bundespolizei für den Zeitraum vom 11. August bis einschließlich zum 11.

September 2023 eine temporäre Allgemeinverfügung für den Hauptbahnhof Hannover, die sich auf ein Mitführverbot von gefährlichen Werkzeugen, Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messern aller Art bezieht, erlassen.

Diese Zone ist von der Allgemeinverfügung betroffen – Grafik: Bundespolizei

Wochentags gilt die Allgemeinverfügung in der Zeit von 18 bis 2 Uhr und an den Wochenenden durchgängig in der Zeit von Freitag, 18 Uhr, bis Montag, 2 Uhr. Der Geltungsbereich der Allgemeinverfügung umfasst in dem genannten Zeitraum den gesamten Gebäudeteil des Hannoveraner Hauptbahnhofes. Das Mitführverbot gilt für alle Personen, die sich während des Gültigkeitszeitraumes im Hauptbahnhof Hannover aufhalten oder diesen betreten.

Neben Messern aller Art, wie beispielsweise ein Taschenmesser oder Obstmesser, sind auch andere Gegenstände wie Pfeffersprays und Teleskopschlagstöcke verboten, die als gefährliche Gegenstände eingesetzt werden können. Unabhängig von einem möglichen Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem Waffengesetz ist auch ein Zwangsgeld bei uneinsichtigen Personen möglich. Zuwiderhandlungen gegen diese Verbote können einen Platzverweis, ein Bahnhofsverbot (Hausverbot) oder auch einen zukünftigen Beförderungsausschluss nach sich ziehen. Die Einhaltung dieser Ordnungsverfügung wird durch Einsatzkräfte der Bundespolizei überwacht.

Weitere Bestimmungen und Ausnahmen vom Verbot, können Sie auf der Homepage der Bundespolizei einsehen.

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