Arbeitsreiche Nacht für die Bundespolizei am Flughafen Hannover

Arbeitsreiche Nacht für die Bundespolizei am Flughafen Hannover

Eine 16-Jährige wollte in der Nacht zu Dienstag, 17.05.2022, mit ihrer Freundin vom Flughafen Hannover nach Antalya fliegen. Bei der Ausreisekontrolle wurde das Mädchen nach der Einverständniserklärung der Eltern zu ihrer Reise befragt. Die 16-Jährige legte den kontrollierenden Beamten daraufhin die schriftliche Einverständniserklärung mit Ausweiskopien der Eltern vor.

Genehmigung unklar

Einer der Beamten entschied sich, zuallererst telefonisch den Vater zu kontaktieren, ob dieser auch tatsächlich sein Einverständnis zur Reise gegeben hat. In dem Telefongespräch mit dem Polizeibeamten gab dieser an, dass seine Tochter nach Antalya fliegen darf und auch die Mutter damit einverstanden sei. Da Vater und Mutter der 16-Jährigen jedoch ein geteiltes Sorgerecht haben, wurde nun auch die Mutter kontaktiert. Bei diesem Telefonat ergaben sich allerdings Widersprüche, sodass das Gespräch im weiteren Verlauf seitens der „vermeintlichen Mutter“ abrupt beendet wurde.

Nachfragen bei der 16-Jährigen ergaben, dass es sich bei der angerufenen Person um die neue Lebensgefährtin ihres Vaters handele. Ein weiterer Anruf bei der leiblichen Mutter beendete die Reiseabsicht nach Antalya, da diese keine Kenntnis vom Flug ihrer Tochter hatte. Beide Erziehungsberechtigten konnten ihre Tochter am Flughafen Hannover im Laufe der Nacht wieder in Obhut nehmen.

Statt Reise neun Monate JVA

Ein 39-jähriger Mann ging der Bundespolizei am Flughafen Hannover in der gleichen Nacht ins Netz. Bei einer Kontrolle wurde festgestellt, dass der Deutsche seit 2018 mit Haftbefehl wegen gemeinschaftlich versuchten Diebstahls mit Waffen gesucht wurde. Der Verurteilte war seither untergetaucht und entzog sich der Vollstreckung seiner neumonatigen Freiheitsstrafe. Außerdem interessierte sich die Staatsanwaltschaft Hannover seit 2020 für die ladungsfähige Anschrift des 39-Jährigen. Sie hatte den Mann wegen Verdacht des Raubes zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben. Damit ist der Aufenthalt des Mannes nunmehr bekannt, da er nach Abschluss der bundespolizeilichen Maßnahmen zur Verbüßung seiner Strafe der Justizvollzugsanstalt Hannover zugeführt wurde.

Alkoholgenuss – aber keinen Flug

Drittes Highlight der Nacht: Drei Freunde wollten nach Mallorca fliegen. Um sich auf dieses Ereignis gebührend einzustimmen, wurde schon vor Abflug im Flughafen ordentlich gefeiert und offensichtlich Alkohol getrunken. Zum Abflug erschienen die Freunde dann leider nicht mehr nüchtern, sodass der Pilot der Airline entschied, die Männer vom Flug auszuschließen. Die hinzugerufene Bundespolizei begleitete die Urlauber an die frische Luft. Sichtlich genervt und frustriert mussten die drei Angetrunkenen den Flugausschluss akzeptieren.

Daher die Empfehlung der Bundespolizei: Möglichst vor Abflug zum Urlaubsort keinen Alkohol zu konsumieren, dann ist der Abflug auch gesichert.

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