Artenschutz und Steuerhinterziehung – Aufgriffe des HZA Hannover am Flughafen
Als die Beamten des Hauptzollamts (HZA) Hannover am Flughafen Hannover das Gepäck eines Reisenden kontrollierten, entdeckten sie ein eher ungewöhnliches Schmuckstück. Im Koffer des Reisenden, der nach einem Zwischenstopp in Istanbul am Donnerstag, 26. Januar 2023, in Hannover landete, fanden die Beamten einen traditionellen Beinschmuck aus Felsenpythonleder.
Da es sich bei der Felsenpython um eine durch das Washingtoner Artenschutzübereinkommen geschützte Art handelt, sind zur Einfuhr in die Europäische Union artenschutzrechtliche Dokumente erforderlich. Der in Senegal gestartete Reisende konnte diese jedoch nicht vorlegen, sodass es vor Ort zu einer Beschlagnahme des Schmuckstückes kam. Der Sachverhalt wird nun zur weiteren Bearbeitung an das zuständige Bundesamt für Naturschutz übergeben.
Anmeldung vergessen
Auch für einen am Sonntag, 15. Januar 2023, aus Istanbul kommenden Einreisenden endete die Zollkontrolle mit Beanstandungen. Trotz einer Uhr eines namenhaften Herstellers mit einem ungefähren Wert von über 17.000 Euro im Gepäck, hatte sich der Reisende für den grünen Kanal für anmeldefreie Ware entschieden.
„Da der Wert der Uhr die Freigrenze von 430 Euro im Flugreiseverkehr um ein Vielfaches übersteigt, hätte der Beteiligte die Uhr anmelden und versteuern müssen. Die richtige Wahl wäre dazu der rote Kanal für anmeldepflichtige Waren gewesen“, so Joline Kassner, Pressesprecherin des Hautzollamts Hannover. Die Beamten leiteten gegen den Reisenden ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung ein.
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