Aus- und Einreise war am Flughafen Hannover nicht möglich
Die Bundespolizei hatte am vergangenen Wochenende dreimal Erfolg bei der Aus- oder Einreisekontrolle und konnte gesuchte Personen stoppen. Es startet am Freitag, 31.08.2018, als die Bundespolizei einen 23-jährigen Deutschen bei der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle seines Fluges nach Larnaka/Zypern aufhielt.
Gegen den Betroffenen bestand nach Verurteilung wegen Betrugs ein aktueller Haftbefehl, so die Polizei. Verurteilt war der Mann zu einer Geldstrafe in Höhe von 750 Euro, die er aber nicht beglich und sich im weiteren Verlauf der Strafvollstreckung entzog. Durch sofortige Zahlung konnte der Antritt der somit fälligen 25-tägigen Ersatzfreiheitsstrafe abgewendet werden.
Am Sonnabend, 01.09.2018, nahm die Bundespolizei dann einen 25-jährigen serbischen Staatsangehörigen bei der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle eines Fluges nach Belgrad/Serbien fest. Gegen den polizeilich schon mehrfach in Erscheinung Getretenen bestand ein Untersuchungshaftbefehl. Er ist des Betruges in 23 Fällen verdächtig, so die Polizei. Nach entsprechender Verhaftung erfolgte die Einlieferung in das Polizeigewahrsam Hannover zur Sicherung der Haftrichtervorführung.
Am Sonntag, 03.09.2018, erfolgte die Festnahme eines Fluggastes bei der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle eines Fluges nach Split/Kroatien.
Die kontrollierenden Polizeibeamten stellten eine aktuelle Fahndung fest. Gegen den Betroffenen bestand ein Haftbefehl wegen Betrugs. Nach einem „Gesamtstrafenbeschluss“ war er zu einer Geldstrafe in Höhe von 2640 Euro verurteilt, beglich diese aber nicht vollständig und missachtete auch die Ladung zum Strafantritt der somit fälligen Ersatzfreiheitsstrafe. Das ging am Flughafen nicht mehr. Nur durch sofortige Einzahlung von 840 Euro Restbetrag konnte der Betroffene den Antritt der 70-tägigen Ersatzfreiheitsstrafe abwenden und seinen Flug nach Kroatien antreten.
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