Ausreise erst nach Begleichen der offenen Rechnung
Ein 32-jähriger niederländischer Staatsangehöriger ist auf dem Flughafen Hannover am Sonntag, 18.08.2019, bei der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle nach Antalya durch die Bundespolizei erkannt und festgenommen worden.
Gegen den Betroffenen bestand ein Haftbefehl wegen Betrugs in zwei Fällen. 2016 war er zu einer Geldstrafe in Höhe von 900 Euro, ersatzweise 30-tägige Freiheitsstrafe, verurteilt worden. Er zahlte diese Strafe nicht und missachtete auch im weiteren Verlauf die mittlerweile ergangene Strafantrittsladung. Die Ehefrau zahlte den noch offenen Geldbetrag ein und somit konnte der Mann nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen den geplanten Flug nach Antalya noch antreten. Demnächst werden wohl weitere Kosten in Höhe von 164, 90 Euro gerichtlich geltend gemacht.
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