Automatensprengung am Bahnhof Sehnde kommt vor Gericht

Die 18. Große Strafkammer des Landgerichtes Hannover wird sich ab Freitag, 20.09.2019, 10.30 Uhr mit der Automatensprengung am Sehnder Bahnhof befassen. Für die Verhandlung gegen die vier Angeklagten hat das Gericht zunächst sechs Termine bis zum November 2019 angesetzt.

Fahrkartenautomat in Sehnde am 18.03.2019 – Foto: JPH/Archiv

Den Angeklagten wird von der Staatsanwaltschaft das Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion sowie gewerbsmäßiger Bandendiebstahl und Sachbeschädigung zur Last gelegt. Die Angeklagten sollen sich als Bande zusammengeschlossen haben, um in der Region Hannover und darüber hinaus Fahrkartenautomaten zu sprengen und das darin enthaltene Geld zu erbeuten.

Im Einzelnen soll es zu sieben Taten gekommen sein: Am 15.01.2019 sollen die Angeklagten an der Haltestelle Altwarmbüchen/Zentrum mittels pyrotechnischen Materials einen Üstra-Fahrkartenautomaten gesprengt und die innenliegende Geldkassette mit Bargeld in Höhe von etwa 7000 Euro entnommen haben. An dem Automaten soll ein Sachschaden in Höhe von 30 000 Euro entstanden sein. Am 19. und 20.01.2019 sowie am 13.02.2019 soll es an Fahrkartenautomaten der Haltestellen Wissenschaftspark/Marienwerder, Karl-Wiechert-Allee und Roderbruch zu vergleichbaren Taten gekommen sein. Am 16.02.2019, 07.03.2019 und 17.03.2019 sollen die Angeklagten außerdem Fahrkartenautomaten von regionalen Verkehrsunternehmen am Bahnhof Quedlinburg/Sachsen-Anhalt, am Bahnhof Maschen in Sevetal und am Bahnhof Sehnde gesprengt haben. Insgesamt sollen die Angeklagten so etwa 18 000 Euro erbeutet und einen Sachschaden von zirka 200 000 Euro verursacht haben.

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