Bewaffneter Mann mit Diebesgut im Hauptbahnhof Hannover kontrolliert

Bewaffneter Mann mit Diebesgut im Hauptbahnhof Hannover kontrolliert
Verdacht gegen den 19-Jährigen hat sich erhärtet - Foto: JPH

Zwei Beamte der Bundespolizeiinspektion in Hannover sind am Mittwochnachmittag, 09.10.2024, auf einen 19-jährigen Mann aus Algerien in der Haupthalle des Hauptbahnhofs Hannover aufmerksam geworden. Der Mann war den beiden Bundespolizisten zuvor damit aufgefallen, wie er ziellos und anscheinend verwirrt im Hauptbahnhof herumlief. Mit ihrer Einschätzung der Situation sollten sie recht behalten als sie ihn kontrollierten.

Bei dieser präventiven Kontrolle wies sich der Mann mit einem gültigen Aufenthaltsdokument aus. Eine Überprüfung seiner Personalie zeigte jedoch, dass er bereits früher wegen Eigentumsdelikten polizeilich in Erscheinung getreten war. Dies und sein spürbar nervöses Verhalten bei der Kontrolle veranlasste die Beamten zu einer genaueren Prüfung des Mannes und seiner mitgeführten Umhängetasche. Deshalb wurde er zur weiteren Durchsuchung zur Bundespolizeidienststelle am Ernst-August-Platz geführt.

Prüfung auf der Wache

Dort entdeckten die Beamten in der Umhängetasche einen Nothammer, ein mitgeführtes Einhandmesser, ein iPhone und mehrere Beutel Marihuana. Auf Nachfrage war der 19-Jährige jedoch nicht in der Lage, das Smartphone zu entsperren. Für die Beamten erhärtete sich dadurch der Verdacht mehrerer Straftaten. Im Rahmen der anschließenden Überprüfungen konnte zusätzlich ermittelt werden, dass das iPhone nur wenige Wochen zuvor von der Bundespolizei in Berlin als gestohlen ausgeschrieben worden war. Die aufgefundenen Gegenstände wurden daraufhin allesamt beschlagnahmt. Nach Abschluss der strafprozessualen Maßnahmen durfte der Mann die Dienststelle rund eineinhalb Stunden später wieder verlassen.

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Gegen den 19-Jährigen wird nun wegen Diebstahl des Smartphones, des Nothammers und des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz ermittelt. Zusätzlich leiteten die Beamten ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des verbotenen Führens eines Einhandmessers ein.

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