Biersteuer-Karussell aufgeflogen – hoher Steuerschaden
Bereits am Mittwoch, 10. April 2019, wurden durch Beamte der Zollfahndung Hannover und der Steuerfahndung Paderborn im Auftrag der Staatsanwaltschaft (StA) Paderborn in Ostwestfalen und Thüringen insgesamt 14 Objekte durchsucht, darunter Privatwohnungen, Geschäftsräume, Lagerstätten und eine Steuerkanzlei. Dabei sind drei Beschuldigte aufgrund bestehender Haftbefehle festgenommen worden.
Im Rahmen der Durchsuchungsmaßnahmen, bei denen zwei Bargeldspürhunde der Hauptzollämter Hannover und Bremen eingesetzt wurden, konnten die Beamten umfangreiche Beweismittel sowie Vermögenswerte in Form von Bargeld in Höhe von 35 000 Euro und eines PKWs im Wert von 18 500 Euro sichergestellt werden.
Das Zollfahndungsamt Hannover führt seit Dezember 2017 vom Dienstsitz Bielefeld im Auftrag der StA Paderborn ein Ermittlungsverfahren gegen eine europaweit agierende Tätergruppierung wegen des Verdachts der gewerbs-und bandenmäßigen Steuerhinterziehung. Um mehr als 9,5 Millionen Euro Biersteuer soll den Beamten zufolge die Gruppierung den französischen Fiskus im Zeitraum von Juli 2016 bis November 2018 betrogen haben, indem sie sich eines beliebten Modells der Steuerminimierung bedienten.
So wurde unversteuertes Bier aus einem Steuerlager in Frankreich, unter Steueraussetzung, nur zum Schein nach Deutschland transportiert und hier beim zuständigen Hauptzollamt Bielefeld oder Erfurt versteuert. Somit fand auch der angeblich erfolgte Weiterverkauf des versteuerten Bieres über die Firmensitze Diemelstadt und Gotha in Wirklichkeit nicht statt.
Nach dem bisherigen Ermittlungsergebnis dürfte das Bier unmittelbar in Frankreich oder Großbritannien auf dem Schwarzmarkt verkauft worden sein. Dadurch wurde die französische oder britische Biersteuer eingespart, die in Frankreich das Vierfache und in Großbritannien das Zehnfache der deutschen Biersteuer beträgt. Bei rund 1065 LKW-Lieferungen mit einer Menge von 23 Millionen Litern Bier kam es daher zur Vermeidung der 9,5 Millionen Euro Biersteuer in Frankreich.
Die Feststellungen bei den Firmensitzen in Diemelstadt und Gotha haben ergeben, dass nur in seltenen Fällen sogenanntes „Vorzeigebier“ angeliefert worden ist. Im Rahmen der Durchsuchungsmaßnahmen vorgefundene Bestände trugen teilweise ein abgelaufenes Haltbarkeitsdatum und dürften nur gelagert worden sein, um bei Kontrollen einen ordnungsgemäßen Betriebsablauf vorzutäuschen.
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