Bundesgerichtshof bestätigt Urteil zur Toten von Höver

Der Bundesgerichtshof hat zwei Urteile von Strafkammern des Landgerichts Hildesheim bestätigt und die dagegen eingelegten Revisionen verworfen. Die Entscheidungen sind damit rechtskräftig und die jeweiligen Angeklagten müssen die ihnen auferlegten Haftstrafen verbüßen.

Hier im Gebüsch zwischen B 65 und Gretlade wurde die Frau damals gefunden – Foto: JPH

Ein heute 33 Jahre alter Mann war am 08. März 2019 durch die große Strafkammer 1a wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren verurteilt worden. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass er seine 32-jährige Ehefrau am 17.05.2018 in der von ihnen bewohnten Wohnung im Obergeschoss eines Hauses in Bockenem getötet und die Leiche dann bei Höver abgelegt hat. Gegen das Urteil hatte der Angeklagte, der die Tatbegehung im Rahmen der Hauptverhandlung bestritt, durch seinen Verteidiger Revision eingelegt. Diese hat der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs nunmehr durch einstimmigen Beschluss vom 20. August 2019 (3 StR 284/19) als unbegründet verworfen, weil die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keine Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben habe.

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