Bundespolizei am Flughafen Hannover wird bei Kontrollen dreimal fündig
Gleich zweimal versuchten Reisende in den Urlaub ihr Flugzeug am Flughafen Hannover mit unzulässigen Waffen zu besteigen. In beiden Fällen verhinderte die Bundespolizei das Mitnehmen der Messer. Außerdem wurde ein haftbefehl am Tag zuvor vollstreckt.
Zwei Messer sichergestellt
Am Sonntag, 23.06.2024, wollte ein 62-Jähriger nach Mallorca in den Urlaub fliegen. Zu seinem Flug begab er sich in die Luftsicherheitskontrollstelle und legte seinen Rucksack in die Kontrollwanne. Beim Durchleuchten des Handgepäckstückes stellten die Luftsicherheitsassistenten fest, dass sich im Rucksack ein verdächtiger Gegenstand befand. Zur weiteren Kontrolle des Handgepäckstückes wurde daher die Bundespolizei hinzugezogen. Bei deren Kontrolle fanden die Beamten im Rucksack ein Springmesser, das ein verbotener Gegenstand gemäß des Waffengesetzes ist. Die Beamten stellten das Springmesser sicher und fertigten eine Strafanzeige. Mit dieser statt des Messers im Gepäck trat der Mann dann seine Urlaubsreise an.
Auf dem Weg nach Teneriffa handelte sich auch ein 54-Jähriger eine Strafanzeige ein. Bei der Luftsicherheitskontrolle auf dem Flughafen Hannover stellten die Luftsicherheitsassistenten fest, dass sich im Rucksack des Mannes ein verbotener Gegenstand befand. Bei der weiteren Kontrolle des Handgepäckstückes durch die Bundespolizei fanden die Beamten im Rucksack ein Einhandmesser, was ebenfalls ein verbotener Gegenstand gemäß des Waffengesetzes ist. Auch das Messer wurde sichergestellt. Mit einer Strafanzeige anstelle der Waffe trat der Mann dann seine Urlaubsreise an.
Bruder bewahrt vor Haft
Etwas anders lag der Fall beim dritten kontrollierten Reisenden. Der 55-Jährige hatte sich seine Reise nach Izmir wohl auch anders vorgestellt, als er sich am Sonnabend zum Flughafen Hannover begab, um seinen Flug anzutreten. Bei der Kontrolle durch die Bundespolizei wurden ein offener Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Hannover erkannt. Der Mann hatte laut Polizei wegen einer Ordnungswidrigkeit seine Geldbuße in Höhe von 21 Tagessätzen zu je 250 Euro nicht gezahlt und sich auch der Ladung zum Strafantritt nicht gestellt. Deshalb standen ihm nunmehr für 21 Tage unmittelbar ein Aufenthalt im Gefängnis bevor, da der Mann die 5.250 Euro nicht aus seiner Reisekasse bezahlen konnte.
Jedoch konnte die Familie helfen. Nach mehreren Telefonaten mit dem Bruder des 55-Jährigen trieb dieser den von der Haft befreienden Betrag auf. Nach seinem Eintreffen am Flughafen Hannover konnte somit der gesamte Betrag bei der Bundespolizei vor Ort entrichtet werden. Auf die letzte Minute erreichte der Reisende sogar noch seinen Flug in die Türkei.
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