Bundespolizei: Ferienzeit – Haftbefehlszeit am Flughafen

Bundespolizei: Ferienzeit – Haftbefehlszeit am Flughafen
Am Flughafen gab es kein Durchkommen - Foto: JPH

Am Flughafen Hannover sind am vergangenen Wochenende durch die Bundespolizei wieder etliche Haftbefehle sowie Pfändungsaufträge vollstreckt worden.

Es begann am Freitagmorgen, 21.10.2022, als eine 32-jährige Deutsche bei der Ausreise nach Antalya durch Beamte der Bundespolizei kontrolliert wurde. Dabei stellten die Beamten einen Strafvollstreckungsauftrag der Staatsanwaltschaft Bückeburg wegen Betruges fest. Vor Ort konnte die Frau 120 Euro zahlen und danach in die Türkei weiterfliegen.

Ebenfalls in die Türkei wollte ein 44-jähriger Mann am Freitagmittag fliegen. Um jedoch seine Reise nach Istanbul nicht zu gefährden, entschloss sich der Mann, zeitgerecht vor seinem Abflug freiwillig auf der Wache der Bundespolizeiinspektion Flughafen Hannover vorstellig zu werden und den Beamten zu eröffnen, dass gegen ihn noch ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Brauschweig offen sei. Nach Überprüfung der Angaben konnte sich der Mann vier Tage Haft ersparten, indem er die noch offenen 100 Euro bezahlte.

Am Sonnabendmorgen, 22.10.2022, fiel den Beamten ein 24-jähriger Mann bei der Ausreise nach Pristina/Kosovo auf. Er wurde gleich zweimal von der Staatsanwaltschaft Magdeburg gesucht. Wegen Fischwilderei, Urkundenfälschung und Fahren ohne Fahrerlaubnis waren von insgesamt 135 Tagen Haft und 2150 Euro Strafe noch 96 Tage oder 1686 Euro laut Polizei übrig. Den von der Haft befreienden Betrag konnte der Mann am Flughafen begleichen und damit auch seinen Flug nach Pristina noch erreichen.

Ein 42-jähriger Türke wurde dann am Sonnabend gegen 18 Uhr bei der Ausreisekontrolle nach Istanbul vorstellig. Dabei wurde ermittelt, dass er noch zwei Haftbefehle der Staatsanwaltschaft Braunschweig nicht beglichen hatte. Wegen Verstößen gegen das Ordnungswidrigkeitengesetz hätte er einmal 50 Euro und einmal 40 Euro bezahlen müssen. Dies holte er nun kurzfristig bei der Bundespolizei nach, um die Reise nach Istanbul antreten zu können.

In der Nacht zum Montag, 24.10.2022, ergab eine Fahndungsabfrage bei einem 32-jährigen Deutschen, dass die Staatsanwaltschaft Göttingen den Mann zur Strafvollstreckung ausgeschrieben hatte. Aus einem Pfändungsurteil aus dem Jahr 2018 hätte er noch insgesamt 2162,20 Euro bezahlen müssen. Vor Ort konnte der Mann immerhin 700 Euro zahlen, so dass er zumindest seine Reise nach Antalya fortsetzen konnte.

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