Bundespolizei kassiert Geldstrafe und stellt Messer sicher

Das Ende seiner Flugreise hatte sich ein 39-jähriger Fluggast sicher anders vorgestellt. Am Sonnabend, 17.08.2019, erfolgte bei der grenzpolizeilichen Einreisekontrolle eines Fluges aus Antalya auf dem Flughafen Hannover kurzzeitig die Verhaftung des deutschen Staatsangehörigen durch die Bundespolizei.

Zweimal wurde die Bundespolizei fündig – Foto: JPH

Die eingesetzten Polizeibeamten stellten einen aktuellen Haftbefehl wegen vorsätzlichem Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz in vier Fällen fest. 2017 war der Mann deshalb zu einer Geldstrafe in Höhe von 3000 Euro, ersatzweise 100 Tage Ersatzfreiheitsstrafe, verurteilt worden. Der Verurteilte stellte jedoch die vereinbarten Ratenzahlungen ein, missachtete behördlichen Schriftverkehr und  ferner die ergangene Ladung zum Haftantritt.

Bekannte konnten den haftbefreienden Betrag in Höhe von 1250 Euro aufbringen und bewahrten den Betroffenen somit vor Antritt der sonst fälligen noch 41-tägigen Restersatzfreiheitsstrafe.

Auch bei der Ausreisekontrolle hatte die Bundespolizei an diesem Tag Erfolg. Bei der Luftsicherheitskontrolle eines abgehenden Fluges nach Kiew/Ukraine fand sie im Reisegepäck eines Fluggastes einen nach dem Waffengesetz verbotenen Gegenstand und stellte ihn sicher. Der 44-jährige ukrainische Staatangehörige wollte nämlich mit einem sogenannten „Butterflymesser“ seine Flugreise antreten. Nach Fertigung der entsprechenden Strafanzeige konnte der Betroffene die beabsichtigte Flugreise beginnen.

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