Bundespolizei „kassiert“ mehrere Haftbefehle am Flughafen Hannover

Die Bundespolizei ist am Montag, 13. und Dienstag, 14.01.2020, bei den Kontrollen auf dem Flughafen Hannover wieder fündig geworden. So wurden gleich mehrere offene Fahndungsaufträge vollstreckt.

Drei Haftbefehle wurden „bezahlt“ – Foto: JPH

Ein 29-jähriger rumänischer Fluggast ist am Montag, 13.01.2020, bei seiner Ausreise nach Bukarest ermittelt und festgenommen worden. Gegen ihn lag laut Polizei ein Vollstreckungshaftbefehl vor. 2018 war er demzufolge wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln zu einer Geldstrafe in Höhe von 150 Euro verurteilt worden. Die beglich er jedoch nur teilweise. Durch sofortige Zahlung in Höhe von 205 Euro inklusive Kosten ist der Antritt einer neuntägigen Restersatzfreiheitsstrafe abgewendet worden.

Eine 34-jährige Deutsche aus Adana kommend, wendete am 13.01.2020 eine 91-tägige Restersatzfreiheitsstrafe von ursprünglich 100 Tagen ab. 2017 war sie der Polizei zufolge wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe in Höhe von 1000 Euro verurteilt worden. Sie beglich diese aber nur ansatzweise und missachtete auch im weiteren Verlauf die ergangene Ladung zum Haftantritt. Vor Ort erfolgte die haftbefreiende Zahlung in Höhe von 910 Euro. Demnächst erwartet die Betroffene allerdings laut Polizei ein weiterer Kostenbescheid der Justiz in Höhe von 217 Euro.

Am 14.01.2020 erfolgte die Verhaftung eines 29-jährigen Deutschen bei der grenzpolizeilichen Einreisekontrolle seines Fluges aus Hurghada/Ägypten. 2018 war er laut Polizei wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort zu einer Geldstrafe in Höhe von 2100 Euro verurteilt worden. Der Betroffene stellte dann die anfänglichen Ratenzahlungen ein und missachtete auch die ergangene Ladung zum fälligen Strafantritt. Am Flughafen konnte der haftbefreiende Geldbetrag in Höhe von 1950 Euro aufgebracht werden. So verhinderte er einen 65-tägigen Aufenthalt in einer Justizvollzugsanstalt. Weitere justizielle Verfahrenskosten in Höhe von 735,71 Euro sind der Polizei zufolge allerdings noch zu begleichen.

Nach Abschluss der jeweiligen polizeilichen Maßnahmen war in allen Fällen die Weiterreise möglich.

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