Bundespolizei kassiert und beschlagnahmt am Flughafen Hannover

Die Bundespolizei hat am Dienstag, 11.09.2018, am Flughafen Hannover einen Fluggast bei der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle eines Fluges nach Varna/Bulgarien festgenommen.

Die Bundespolizei hatte am Flughafen wieder zwei Erfolge – Foto: JPH

Die eingesetzten Polizeibeamten stellten nach eigenen Angaben eine aktuelle Fahndungsnotierung für die Frau fest. Gegen die 28-jährige Bulgarin bestand ein Haftbefehl wegen zweifachem Betrugs. Sie ist den bematen zufolge verurteilt worden zu einer Geldstrafe in Höhe von 800 Euro, doch sie hielt die vereinbarte Teilratenzahlung nicht ein und missachtete auch die spätere Strafantrittsladung der somit fälligen Ersatzfreiheitsstrafe.

Durch sofortige Zahlung von 790 Euro inklusive Kosten konnte die Betroffene den Antritt der 37-tägigen Ersatzfreiheitsstrafe abwenden und stattdessen ihren Flug nach Varna nutzen.

Am gleichen Tag ist die Bundespolizei noch zur Sicherheitskontrolle gerufen worden. Ein vermeintlich harmloser Alltagsgegenstand erforderte die Anwesenheit der Beamten. Denn bei der Luftsicherheitskontrolle eines Fluges nach Ankara/Türkei stellten die Luftsicherheitsassistenten im Handgepäck eines 49-jährigen türkischen Staatsangehörigen eine Taschenlampe mit integriertem Elektroimpulsgeber, umgangssprachlich: Elektroschocker, fest.

Dieses Elektroschockgerät erzeugt über eine Elektronik aus einer Batteriespannung einen Funkenüberschlag an den angebrachten Elektroden, die bei Auslösung beim Gegenüber lebensgefährliche Verletzungen hervorrufen können. Das deutsche Waffengesetz stuft solche Elektroimpulsgeräte, die einen Gebrauchsgegenstand vortäuschen oder die mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs verkleidet sind als verbotene Waffen ein.

Daher erfolgte die Sicherstellung. Nach Fertigung einer Strafanzeige und Zahlung einer Sicherheitsleistung in Höhe von 150 Euro zur Sicherung des Strafverfahrens konnte der Betroffene seine Reise fortsetzen.

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