Bundespolizei „kassierte“ zwei Haftbefehle am Flughafen Hannover
Die Urlaubsreise nach Antalya stand für eine 31-jährige am Sonnabend, 02.03.2024, auf der Kippe. Bei der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle stellten die Beamten fest, dass die Frau mit einem Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Düsseldorf gesucht wurde. Aus einer Verurteilung wegen fahrlässigen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz hatte sie ihre Geldstrafe in Höhe von 30 Tagessätzen zu je 15 Euro nicht bezahlt.
Um nun nicht den Urlaub im Gefängnis verbringen zu müssen, wurde in die Urlaubskasse gegriffen und 450 Euro zuzüglich 86 Euro Kosten des Verfahrens bei den Beamten der Bundespolizei vor Ort bezahlt. Ihren Flug nach Antalya erreichte die Frau auch noch.
Ein noch offener Haftbefehl brachte auch einen 43-jährigen Reisenden in Verlegenheit. Der Mann wollte ebenfalls am Sonnabend von Hannover nach Istanbul fliegen, als die Überprüfung seiner Personalien einen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Braunschweig ergab. Dieser sah eine Haftstrafe von zehn Tagen oder alternativ die Zahlung von 300 Euro wegen einer begangenen Ordnungswidrigkeit vor. Um wie geplant nach Istanbul reisen zu können bezahlte auch dieser Reisende den haftbefreienden Geldbetrag.
Anzeige