Bundespolizei nimmt mutmaßlichen Taschendieb im Hauptbahnhof fest
Der Videoauswertung sei Dank! Nachdem ein unbekannter Täter einem schlafenden Reisenden das Mobiltelefon am Sonntag, 03.03.2019, gegen 5 Uhr aus der Jackentasche gezogen hatte, konnte die Bundespolizei nach etwa zwei Stunden den 48-jährigen Verdächtigen identifizieren und festnehmen. Das Fahndungssystem wies den Wohnungslosen als „reisenden Täter“ aus, so die Bundespolizei.
Nach entsprechender Prüfung entschied der Staatsanwalt, den rumänischen Staatsangehörigen im Gewahrsam zu belassen und dem so genannten „beschleunigten Verfahren“ zuzuführen ist. Das bedeutet für den Täter, dass er bis zur Hauptverhandlung in Haft bleibt. Im Falle einer Verurteilung zu einer Haftstrafe, wird ihm die bereits abgesessene Zeit angerechnet. Das beschleunigte Verfahren kommt häufig dann zur Anwendung, wenn der oder die Täter einschlägig in einem bestimmten Deliktfeld polizeilich bekannt sind, die Wiederholungsgefahr sehr wahrscheinlich ist und die Tatverdächtigen keinen festen Wohnsitz in der Bundesrepublik vorweisen können.
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