Bundespolizei verlängert Allgemeinverfügung für den Hauptbahnhof Hannover

Bundespolizei verlängert Allgemeinverfügung für den Hauptbahnhof Hannover
Diese Zone ist von der Allgemeinverfügung betroffen - Grafik: Bundespolizei in Hannover

Die Bundespolizeidirektion Hannover verlängert die Allgemeinverfügung zum Mitführverbot von gefährlichen Werkzeugen, Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messern aller Art im Hauptbahnhof Hannover. Die Allgemeinverfügung wird bis zum 31. März 2025 verlängert.

Ausnahmen sind der Ziffer 3.2 der Allgemeinverfügung zu entnehmen. Die Einhaltung der Ordnungsverfügung wird durch Einsatzkräfte der Bundespolizei überwacht. Zuwiderhandlungen gegen diese Verbote können einen Platzverweis, ein Bahnhofsverbot (Hausverbot) oder auch einen Beförderungsausschluss nach sich ziehen. Unabhängig von einem möglichen Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem Waffengesetz (WaffG) ist auch ein Zwangsgeld bei uneinsichtigen Personen möglich.

Größe der Verbotszone

Der Geltungsbereich der Allgemeinverfügung umfasst den gesamten Gebäudeteil des Hannoveraner Hauptbahnhofs einschließlich der Bahnsteige, ausschließlich der „Raschplatzhalle“ sowie der Niki-de-Saint-Phalle-Promenade. Die Allgemeinverfügung ist auf Sonnabend, 1. März 2025, 0 Uhr, bis Montag, 31. März 2025, 24 Uhr, begrenzt.

Hintergrund dieser Allgemeinverfügung ist, dass Körperverletzungsdelikte mit Waffen und anderen gefährlichen Werkzeugen, insbesondere Messer, aber auch das bloße Mitführen, deutlich in der bundespolizeilichen Lage wahrnehmbar sind und damit die Sicherheit von Bahnreisenden sowie der Bevölkerung beeinflussen.

Ergänzend informiert die Bundespolizeidirektion Hannover über Details zu der Verfügung. Folgende Dinge sind aufgrund der Verfügung im Verbotsbereich untersagt:

  • Das Führen von Waffen in der Öffentlichkeit unterliegt waffenrechtlichen Bestimmungen und ist gegebenenfalls verboten beziehungsweise bedarf einer behördlichen Erlaubnis – Verbot des Führens von Einhandmessern, Kleiner Waffenschein für Schreckschuss-, Reiz-, und Signalwaffen.
  •  Waffen, auch die zur Selbstverteidigung gedacht sind, bieten trügerische Sicherheit. Sie können die eigene Risikobereitschaft erhöhen, zur Gewalteskalation beitragen und zu einer Schadensvergrößerung führen.
  • Waffenträger vernachlässigen in der Regel deeskalierende Techniken und Kommunikationsstrategien, die zu einer Beruhigung der Situation beitragen können.
  • Waffen erschweren Helfern und der Polizei zu erkennen, wer Täter und wer Opfer ist.
  • Die Waffe kann im ungünstigsten Fall abgenommen und gegen den Träger selbst eingesetzt werden.
  • Der Einsatz von Waffen führt schnell zu lebensbedrohlichen Verletzungen und kann erhebliche strafrechtliche und finanzielle Folgen haben.

Eine Möglichkeit, um in Gefahrensituationen auf sich aufmerksam zu machen, bietet beispielsweise ein sogenannter Schrill- oder Taschenalarm, insbesondere dann, wenn sich noch weitere Personen im Umfeld aufhalten. Denn mit dem Auslösen des Alarms erklingt ein lauter schriller Ton, welcher Umstehende auf das Geschehen aufmerksam macht. Ziel ist, dass Täter angesichts möglicher Zeugen von der Tat ablassen. Nützliche Tipps zu verschiedenen Themen finden sich auch im Internet.

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