Bundespolizei vollstreckt Haftbefehle – und Geld befreit
Die Bundespolizei nahm am Montag auf dem Flughafen Hannover zunächst einen 34-jährigen algerischen Staatsangehörigen fest. Gegen den Betroffenen bestand laut Bundespolizei ein Haftbefehl wegen Diebstahls. Er war deshalb zu einer Geldstrafe verurteilt worden, setzte sich aber trotz eines in der Bundesrepublik Deutschland betriebenen Asylverfahrens ins benachbarte Ausland ab.
Dort wurde der Betroffene aufgegriffen und jetzt im Rahmen einer Rückübernahme gemäß dem Dubliner Übereinkommen mit einem Flug aus Wien nach Hannover überstellt. Nach Zahlung des von der Haft befreienden Betrages in Höhe von 227 Euro inklusive Kosten wurde die Weiterreise zur zuständigen Landesaufnahmebehörde gestattet.
Der ersten Festnahme folgte am gleichen Tag dann noch eine zweite. So wurde eine 34-jährige türkische Staatsangehörige ebenfalls am Flughafen Hannover durch die Bundespolizei festgenommen. Bei der grenzpolizeilichen Kontrolle eines Fluges aus Istanbul/Türkei bemerkten die eingesetzten Polizeibeamten für sie gleich zwei bestehende Haftbefehle wegen begangener Ordnungswidrigkeiten.
Nach Verurteilungen hatte die Betroffene die Geldbußen in Höhe von insgesamt 60 Euro nicht bezahlt und auch die daraufhin ergangenen Ladungen zur insgesamt zweitägigen Erzwingungshaft missachtet. Sie konnte die ausstehenden Geldbußen noch vor Ort begleichen und so durfte sie die Weiterreise antreten. Allerdings blieben die Verfahrenskosten in Höhe von 79 Euro aufgrund fehlender Barmittel noch unbeglichen. Damit wird die nächste behördliche Kostenrechnung in Kürze folgen.
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