Corona-Verstoß in Burgdorf entpuppt sich als mögliches BtM-Delikt
Aufgrund eines Hinweises durch einen Anwohner am Freitag, 02.04.2021, um 22.15 Uhr, dass sich in einer Wohnung in Burgdorf im Berliner Ring entgegen der gültigen Corona-Verordnung mehrere Personen aus mehreren Haushalten aufhalten sollten, wurde die Anschrift durch zwei Streifenwagenbesatzungen aufgesucht.
Der 17-jährige Wohnungsinhaber nahm zunächst nur durch das Fenster Kontakt zu den Beamten auf. Anschließend dauerte es ein paar Minuten, bis die Tür geöffnet wurde. Letztlich wurde in der Wohnungaber nur der 17-Jährige selbst angetroffen. In der Wohnung sowie unterhalb des Balkons wurden neben Betäubungsmitteln laut Polizei auch mehrere Gegenstände aufgefunden, die den Verdacht zuließen, dass hier unerlaubt Handel mit Betäubungsmitteln betrieben werden könnte.
Durch den Bereitschaftsdienst der Staatsanwaltschaft Hildesheim wurde aufgrund des Verdachts des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln die Durchsuchung der Wohnung des 17-Jährigen angeordnet. Hierbei fanden die Beamten weitere Betäubungsmittel. Die aufgefundenen Gegenstände wurden sichergestellt. Gegen den Jugendlichen wurde ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz eingeleitet. Letztlich wurde er an seine auswärtig wohnenden Erziehungsberechtigten übergeben. Derzeit liegen keine konkreten Hinweise auf weitere, in der Wohnung anwesende Personen vor. Sollten sich weitere Personen dort aufgehalten haben, dürften diese bereits vor dem Öffnen der Tür über den Balkon geflohen sein.
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