Drei Festnahmen auf dem Flughafen Hannover

Erneut meldete die Bundespolizei drei Festnahmen auf dem Flughafen Hannover-Langenhagen am Donnerstag, 13.09.2018, bei der Kontrolle an der Grenze der Bundesrepublik.

Die Bundespolizei hatte alles im Computer – Foto: JPH

Zunächst traf es einen 26-jährigen kosovarischen Staatsangehörigen mit Reiseabsichten nach Izmir/Türkei. Die kontrollierenden Polizeibeamten stellten gleich drei aktuelle Fahndungsnotierungen fest. Danach bestand gegen den Betroffenen nach begangenen Ordnungswidrigkeiten zwei Haftbefehle und ein Haftbefehl wegen uneidlicher Falschaussage. Er war verurteilt worden zu zwei Geldbußen und einer Geldstrafe in Höhe von 2848 Euro inklusive der Kosten beglich diese aber nicht und entzog sich der Strafvollstreckung. Aufgrund Mittellosigkeit erfolgte vom Flughafen aus die Überstellung zur Justizvollzugsanstalt Hannover zum Antritt einer dreitägigen Erzwingungshaft sowie einer 100-tägigen Ersatzfreiheitsstrafe.

Bei der Einreise traf es dann einen 28-jährigen türkischen Staatsangehörigen mit einem Flug aus Izmir/Türkei. Gegen den Betroffenen bestand laut Polizei nach Verurteilung wegen Betrugs in zwei Fällen ein aktueller Haftbefehl. Dabei war er zu einer Geldstrafe in Höhe von 300 Euro verurteilt worden, beglich die offene Rechnung jedoch nicht und entzog sich der Strafvollstreckung. Ein Bekannter zahlte bei einer anderen Polizeidienststelle für ihn 528,03 Euro inklusive Kosten ein und bewahrte den Betroffenen somit vor dem Antritt der 20-tägigen Ersatzfreiheitsstrafe.

Bezahlt hat auch eine Mutter für ihren 22-jährigen Sohn und bewahrte ihn so vor der Justizvollzugsanstalt. Der deutsche Fluggast wurde ebenfalls am 13.09.2018 bei der grenzpolizeilichen Einreisekontrolle seines Fluges aus Varna/Bulgarien durch die Bundespolizei verhaftet.

Nach Verurteilung wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz, Diebstahl, Fahrens ohne Fahrerlaubnis in Tateinheit mit Urkundenfälschung und Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz hatte er die Geldstrafe in Höhe von 600 Euro nicht beglichen und entzog sich dann im weiteren Verlauf der somit fälligen gewordenen Ersatzfreiheitsstrafe. Die Mutter zahlte den haftbefreienden Betrag persönlich auf der Polizeidienststelle ein, bewahrte den Sohn somit vor der 60-tägigen Ersatzfreiheitsstrafe – und durfte den Filius gleich mitnehmen.

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