Drei Haftbefehle lagen am Flughafen Hannover vor
Gleich zwei Festnahmen auf Grund dreier Haftbefehle, darunter ein europäischer, hat die Bundespolizei vom Flughafen Hannover am Dienstag, 26.03.2019, gemeldet.
Zunächst ist ein 43-jähriger Deutscher bei der grenzpolizeilichen Einreisekontrolle seines Fluges aus Belgrad durch die Bundespolizei identifiziert und verhaftet worden. Nach ihm wurde mit nationalem und europäischem Haftbefehl gefahndet, da ihm unerlaubtes bandenmäßiges Handel treiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge vorgeworfen wird. Nach seiner Verhaftung erfolgte die Überstellung in die zuständige Justizvollzugsanstalt zum Haftantritt einer siebenjährigen Freiheitsstrafe. Dort erwartet ihn außerdem laut Polizei ein weiteres Ermittlungsverfahren wegen Diebstahlshandlungen.
Am gleichen Tag wurde dann ein 38-jähriger algerischer Staatsangehöriger durch die Bundespolizei angehalten und festgenommen. Gegen den polizeilich schon mehrfach in Erscheinung Getretenen bestanden gleich zwei aktuelle Haftbefehle, so die Bundespolizei. Wegen Vergehens nach dem Aufenthaltsgesetz zu einer Geldstrafe zu 450 Euro war der Mann verurteilt worden, beglich aber die offene Rechnung mit den Justizbehörden jedoch nur teilweise und entzog sich dann der Strafvollstreckung. Aus der Verurteilung sind aufgrund Mittellosigkeit noch 22-Tage Restersatzfreiheitsstrafe zu vollstrecken. Ferner ist der Betroffene des besonders schweren Falls des räuberischen Diebstahls in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung verdächtig. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen erfolgte die Einlieferung in das Polizeigewahrsam Hannover zur Sicherung der Haftrichtervorführung.
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