Ein ereignis- und abwechslungsreiches Wochenende für die Bundespolizei am Hauptbahnhof Hannover
Die Bundespolizeiinspektion Hannover hatte am vergangenen Wochenende am Hauptbahnhof Hannover wieder zahlreiche Fahndungserfolge, aber auch nicht alltägliche Sachverhalte zu verzeichnen.
Freitag
Bereits am Freitag, 18.09.2020, bepöpelte ein mit 3,3 Promille stark alkoholisierter 55-jähriger Deutscher gegen 19.35 Uhr vier uniformierte Bundeswehrsoldaten. Dabei schlug er unvermittelt einem 20-jährigen Soldaten mit der Faust ins Gesicht. Eine Streife der DB-Sicherheit hielt den 55-Jährigen bis zum Eintreffen der Bundespolizei fest. Der Geschädigte blieb unverletzt und konnte seine Reise fortsetzen. Gegen den Beschuldigten wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung eingeleitet. Bei der polizeilichen Überprüfung ergab sich, dass der Mann durch die Staatsanwaltschaft Hannover mit einem Vollstreckungshaftbefehl zur Festnahme ausgeschrieben war. Er sollte drei Tage Restfreiheitsstrafe verbüßen oder 45 Euro plus 5 Euro Restgeldstrafe zahlen. Der Betrunkenen konnte den haftbefreienden Betrag entrichten und dufte damit die Wache verlassen.
Wenig später kam es gegen 19.55 Uhr in direkter Bahnhofsnähe zu einem Rettungswageneinsatz aufgrund einer am bodenliegenden hilflosen Person. Bei dieser Maßnahme unterstützten Mitarbeiter der DB-Sicherheit im Rahmen der Ersten Hilfe. Dabei fiel ein 34-jähriger türkischer Staatsangehöriger auf, der immer wieder die Maßnahmen der Rettungssanitäter störte. Nachdem dieser wiederholt aufgefordert wurde, die Maßnahmen nicht zu behindern und sich vom Ereignisort zu entfernen, schlug er unvermittelt einem 55-jährigen Ersthelfer mit seiner mitgeführten Bierflasche an den Kopf. Aufgrund der Schwellung musste der Getroffene in ein Krankenhaus gebracht werden und verblieb dort zur Beobachtung bis zum nächsten Tag. Die hinzugekommene Bundespolizei leitete gegen den 34-jährigen Beschuldigten ein Ermittlungsverfahren ein. Bei der notwendigen Durchsuchung zur Feststellung der Identität, also Auffinden von Ausweisdokumenten, wurde zusätzlich ein verbotenes Einhandmesser aufgefunden, wofür der Bierflaschenbesitzer die zweite Strafanzeige erhielt.
Ergänzend sei hier angemerkt, dass bei der Identitätsfeststellung der Person zusätzlich festgestellt wurde, dass der Mann durch die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main wegen Trunkenheit im Verkehr zur Ermittlung ausgeschrieben war. Den haftbefreienden Betrag von 480 Euro nebst Kosten konnte er nicht entrichten und nächtigt nun für die nächsten 48 Tage in der JVA Hannover.
Sonnabend
Am Sonnabend, 19.09.2020, gegen 13 Uhr wurde ein 38-jähriger Deutscher im Bahnhof Hannover kontrolliert. Dabei bemerkte die Streife eine Ausschreibung zur Festnahme zwecks Strafvollstreckung der Staatsanwaltschaft Hannover für zehn Tage Restersatzfreiheitsstrafe oder Zahlung von
100 Euro zuzüglich 129 Euro Kosten. Der Mann konnte den haftbefreienden Beitrag nicht entrichten und wurde nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen der JVA Hannover zugeführt.
Sonntag
Am Sonntag, 20.09.2020, gegen 1 Uhr wurde ein 18-jähriger deutscher Staatsangehöriger im Hauptbahnhof angetroffen, der gegen die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung verstieß. Nachdem die Person freundlich darauf hingewiesen wurde, zeigte sich der 18-Jährige uneinsichtig, unkooperativ, fiel den Beamten ständig ins Wort und beleidigte die eingesetzten Polizisten schließlich durch das Zeigen des Mittelfingers. Da der Jugendliche sich auch der Feststellung der Identität wiedersetzte, nahmen die Beamten die Person mit zur Dienststelle. Auf dem Weg dorthin schlug er einen Beamten unvermittelt mit den Fäusten gegen die Brust. Der Beamte blieb dienstfähig. Nach Anzeigenaufnahme und Feststellung des Atemalkohols von 2,48 Promille wurde versucht, Kontakt mit seinen Eltern aufzunehmen.
Das misslang jedoch, sodass dem 18-Jähigen, um eine Gefährdung auszuschließen, noch ein Aufenthalt in der Dienststelle „gewährt“ wurde. Den Weg nach Hause konnte er etwas später, nach Abbau seines Alkoholpegels, sicher fortsetzen.
Masken oft „vergessen“
Insgesamt mussten neben weiteren Ermittlungsverfahren und Sachverhalten aber auch über 1000 Hinweise und Belehrungen zum Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung durch die Bundespolizisten gegeben werden. Die Mehrheit der Angesprochenen war nach Hinweis und Belehrung einsichtig und setzten die Maske sodann auf.
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