Einreise erst nach Zahlung der Geldstrafe
Die Bundespolizei hat am Sonntag, 22.07.2018, einen 35-jährigen türkischen Staatsangehörigen verhaftet. Bei der grenzpolizeilichen Einreisekontrolle seines Fluges aus Istanbul/Türkei stellten die kontrollierenden Polizeibeamten einen erst am Montag, 16.07.2018, ausgestellten Haftbefehl fest.
Nach vorsätzlichem Fahrens ohne Versicherungsschutz und Erlass eines Strafbefehls beglich er die Geldstrafe nicht und missachtete auch die Ladung zum Strafantritt der somit fälligen Ersatzfreiheitsstrafe. Durch Zahlung des von der Haft befreienden Geldbetrages in Höhe von 400 Euro vor Ort wendete er eine 20-tägige Ersatzfreiheitsstrafe abgewendet und die Weiterreise wurde gestattet.
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